Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Hofausgaben, deren Bestreitung nicht ausdrücklich auf das Staats- 
budget gewiesen ist.“ 
Hieraus geht klärlich hervor, daß erstens die Zivilliste bei 
jedem Thronwechsel neu geordnet werden muß, zweitens daß sie 
nicht eine Art Gehalt des Königs, sondern eine Gegenleistung 
für die dem Staate zur Nutznießung überlassenen Domanialgüter 
darstellt, und drittens, daß auf der Zivilliste eine Menge Ver- 
pflichtungen ruhen, deren Höhe von dem jeweiligen Stande der 
Löhne und des Arbeitsmarktes abhängen, zweifellos also mit 
den wachsenden Preisen aller Dinge sich ebenfalls steigern mußte. 
Der erste Landtag von 1831 hatte die Zivilliste auf rund 500 000 
Taler jährlich festgesetzt. Nach dem Tode Friedrich Augusts II. 
wurde sie vom 1. Jan. 1855 an auf 1710000 Mark, also um 
ein Minimum erhöht. Beinahe 20 Jahre hatte König Johann 
den Thron inne, Jahre immer wachsenden Aufschwungs, in denen 
sich auch mit der ganzen Grundrente der Ertrag der Domanial= 
güter erheblich gesteigert hatte. Deshalb konnte im Jahre 1873 
nach der Thronbesteigung König Alberts ab 1. Jan. 1874 eine 
Erhöhung auf 2850 000 Mark bewilligt werden. Ausnahms- 
weise wurde 1892 in Anbetracht dessen, daß mit der Erhöhung 
sämtlicher Beamtengehälter auch der König genötigt war, den 
Hofbeamten usw. ihre Bezüge zu erhöhen, ein außergewöhn- 
licher Zuschuß von 202300 Mark bewilligt, die Zivilliste also auf 
3052300 Mark gebracht. Die nach dem Tode König Alberts 
von der Krone beantragte Neuregelung forderte ein Plus von 
449 700 Mark, im ganzen also 3500000 Mark. Inwiefern da- 
durch der Staatshaushalt mehr belastet wurde, geht am besten 
aus einer zugleich die prozentuale Anteilnahme der Zivilliste 
an diesem gebenden Zusammenstellung hervor. Es betrug 
der Staatsaufwand die Zivilliste Proz des Staatsaufw. 
im Jahre 1831: 15 622 385 1 541 667 9,87 
„ „ 1855: 27 122 706 1 710 000 6,31 
„ „ 1874: 47 492 919 2 850 000 6,00 
„ „ 1892: 74 965 369 3 052 300 4,07 
„ „ 1902: 97 799 960 3 052 300 3,12 
(3 500 000) 3,58
	        
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