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Hofausgaben, deren Bestreitung nicht ausdrücklich auf das Staats-
budget gewiesen ist.“
Hieraus geht klärlich hervor, daß erstens die Zivilliste bei
jedem Thronwechsel neu geordnet werden muß, zweitens daß sie
nicht eine Art Gehalt des Königs, sondern eine Gegenleistung
für die dem Staate zur Nutznießung überlassenen Domanialgüter
darstellt, und drittens, daß auf der Zivilliste eine Menge Ver-
pflichtungen ruhen, deren Höhe von dem jeweiligen Stande der
Löhne und des Arbeitsmarktes abhängen, zweifellos also mit
den wachsenden Preisen aller Dinge sich ebenfalls steigern mußte.
Der erste Landtag von 1831 hatte die Zivilliste auf rund 500 000
Taler jährlich festgesetzt. Nach dem Tode Friedrich Augusts II.
wurde sie vom 1. Jan. 1855 an auf 1710000 Mark, also um
ein Minimum erhöht. Beinahe 20 Jahre hatte König Johann
den Thron inne, Jahre immer wachsenden Aufschwungs, in denen
sich auch mit der ganzen Grundrente der Ertrag der Domanial=
güter erheblich gesteigert hatte. Deshalb konnte im Jahre 1873
nach der Thronbesteigung König Alberts ab 1. Jan. 1874 eine
Erhöhung auf 2850 000 Mark bewilligt werden. Ausnahms-
weise wurde 1892 in Anbetracht dessen, daß mit der Erhöhung
sämtlicher Beamtengehälter auch der König genötigt war, den
Hofbeamten usw. ihre Bezüge zu erhöhen, ein außergewöhn-
licher Zuschuß von 202300 Mark bewilligt, die Zivilliste also auf
3052300 Mark gebracht. Die nach dem Tode König Alberts
von der Krone beantragte Neuregelung forderte ein Plus von
449 700 Mark, im ganzen also 3500000 Mark. Inwiefern da-
durch der Staatshaushalt mehr belastet wurde, geht am besten
aus einer zugleich die prozentuale Anteilnahme der Zivilliste
an diesem gebenden Zusammenstellung hervor. Es betrug
der Staatsaufwand die Zivilliste Proz des Staatsaufw.
im Jahre 1831: 15 622 385 1 541 667 9,87
„ „ 1855: 27 122 706 1 710 000 6,31
„ „ 1874: 47 492 919 2 850 000 6,00
„ „ 1892: 74 965 369 3 052 300 4,07
„ „ 1902: 97 799 960 3 052 300 3,12
(3 500 000) 3,58