Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Georg unterzeichnete Gesetz vom 25. April 1904. Danach findet 
Landestrauer statt, gekennzeichnet durch Läuten der Glocken beim 
Tode des Königs zwei Wochen lang, beim Tode der Königin, einer 
verwitweten Königin und des Kronprinzen, wenn er das 
21. Lebensjahr zurückgelegt hat, eine Woche lang. Offentliche 
Lustbarkeiten, öffentliche Musik u. dgl. sind sofort nach dem Be— 
kanntwerden des Todes bis zum Ablauf des dritten auf den 
Sterbetag folgenden Tages einzustellen, und wenn die Beisetzung 
später stattfindet, auch an diesem Tage. Ferner wurde es mit 
Freuden begrüßt, daß König Georg am 7. Aug. zur rechten Feier 
seines auf den nächsten Tag fallenden Geburtstages für militärische 
wie für bürgerliche Vergehen eine Amnestie erließ. Mit Recht 
bemerkte hierzu die „Leipziger Zeitung“ in ihrer Besprechung 
am folgenden Tage: „Dafür, daß der Regierungsantritt eines 
Königs mit einer Amnestie begrüßt wird, fehlte es seither in 
der Geschichte Sachsens an einem Vorgange.“ Alle Haft= und 
Geldstrafen wegen Übertretungen bei Zivil und Militär sollten 
mit dem 8. Aug. früh 10 Uhr außer Kraft treten, für das 
Militär auch die nach § 1 Ziff. 1 der Disziplinarstrafordnung 
vom 31. Okt. 1872 verwirkten Strafen. — — — 
Daß man bei dem neuen Könige in allen Kunst und Wissen- 
schaft berührenden Dingen keinerlei Abnahme der Fürsoge und 
des Interesses zu befürchten haben werde, dafür bürgte die ganze 
von dem Prinzen Georg bisher geübte Tätigkeit. Bereits bei der 
Thronbesteigung des Vaters nahm er aus dessen Händen das 
Direktorium des am 19. Jan. 1825 gegründeten Sächsischen 
Altertumsvereins am 22. Jan. 1855 entgegen; schon im 
selben Jahre begann der Verein eine neue und ersprießliche Tätig- 
keit in der Sorge für die Erhaltung vaterländischer Denkmäler zu 
entwickeln. Den von hier ausgehenden Anregungen entsprechend 
bewilligten die Stände 1857/58 eine Summe von 300000 Talern 
für die Restaurierung der Albrechtsburg, die freilich dann erst 
durch den Milliardensegen aus Frankreich 1882 zur Vollendung 
gebracht werden konnte. Andere interessante Bau= und Bildwerke 
der alten Bischofsstadt, wie die Afrakirche, die romanischen Wand- 
gemälde in der Nikolaikirche zu Meißen, der alte Kreuzgang im
	        
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