Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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nach den Plänen desselben Semper aufgeführt wurde, füllte mit 
dem genialen Dresdener Ernst Hähnel (geb. 1811) Ernst 
Rietschel (geb. 1804 zu Pulsnitz), der jüngst aus der Schule 
Rauchs gekommen war, und dieselben wurden mit der Ausführung 
der Medaillons an dem neuen Museum betraut. Von Rietschel 
stammte auch das ausgezeichnete Erzbild König Friedrich Augusts I. 
im Zwingerhofe. Auch schuf er 1836 den Fries in der Aula und 
das Giebelfeld des Augusteums, des Hauptgebäudes der Leipziger 
Universität, in deren Kirche auch die Tumba über dem Grabe 
des Markgrafen Diezmann von ihm komponiert und ausgeführt 
worden ist. Für die Paradesäle des königlichen Schlosses malte 
Ed. Bendemann (geb. 1811 zu Berlin) die Fresken, für die 
Fenster der königlichen Kapelle auf dem vom neuen Könige so 
bevorzugten Weinberge bei Wachwitz entwarf der Schlesier Julius 
Hübner (geb. 1806 zu Oels) reizende Kartons, die dann Scheinert 
in Meißen ausführte; Hübner machte sich später durch seine 
Schriften für die Erschließung der Dresdener Galerieschätze ver- 
dient. Seine und Bendemanns sonstige Werke gehören in eine 
spätere Zeit. Beide kamen sie von Düsseldorf, und zwar wurde 
Bendemann schon 1838 Professor an der Kunstakademie, Hübner 
1841. Für die Direktion der Gemäldegalerie aber wurde Jul. 
Schnorr von Carolsfeld (geb. 1794 zu Leipzig), der Sohn 
des bekannten Leipziger Künstlers Veit Hans Schnorr von Carols- 
feld 1846 aus München berufen. 
Kehren wir zu der Tätigkeit der Landtage zurück, so 
gebührt der Session von 1836/37 der Ruhm, Sachsen an Stelle 
der im wesentlichen noch geltenden Konstitutionen des Vater 
August vom Jahre 1572 ein neues dem Standpunkte der da- 
maligen Wissenschaft entsprechendes Kriminalgesetzbuch geschenkt 
zu haben. Den Kammern lag ein von dem Juristen Groß unter 
tätiger Mitwirkung des Mitregenten verfaßter Entwurf mit 
der Kritik des Kriminalisten Abegg vor, während in der ersten 
Kammer Prinz Johann in seiner klaren, übersichtlichen Weise 
Bericht erstattete. Natürlich stand die Gesetzgebung unter dem 
Zeichen der entwickelteren Humanität, so daß die Verschärfungen 
der Todesstrafe sämtlich wegfielen und nur die einfache der Ent-
	        
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