— 72 —
nach den Plänen desselben Semper aufgeführt wurde, füllte mit
dem genialen Dresdener Ernst Hähnel (geb. 1811) Ernst
Rietschel (geb. 1804 zu Pulsnitz), der jüngst aus der Schule
Rauchs gekommen war, und dieselben wurden mit der Ausführung
der Medaillons an dem neuen Museum betraut. Von Rietschel
stammte auch das ausgezeichnete Erzbild König Friedrich Augusts I.
im Zwingerhofe. Auch schuf er 1836 den Fries in der Aula und
das Giebelfeld des Augusteums, des Hauptgebäudes der Leipziger
Universität, in deren Kirche auch die Tumba über dem Grabe
des Markgrafen Diezmann von ihm komponiert und ausgeführt
worden ist. Für die Paradesäle des königlichen Schlosses malte
Ed. Bendemann (geb. 1811 zu Berlin) die Fresken, für die
Fenster der königlichen Kapelle auf dem vom neuen Könige so
bevorzugten Weinberge bei Wachwitz entwarf der Schlesier Julius
Hübner (geb. 1806 zu Oels) reizende Kartons, die dann Scheinert
in Meißen ausführte; Hübner machte sich später durch seine
Schriften für die Erschließung der Dresdener Galerieschätze ver-
dient. Seine und Bendemanns sonstige Werke gehören in eine
spätere Zeit. Beide kamen sie von Düsseldorf, und zwar wurde
Bendemann schon 1838 Professor an der Kunstakademie, Hübner
1841. Für die Direktion der Gemäldegalerie aber wurde Jul.
Schnorr von Carolsfeld (geb. 1794 zu Leipzig), der Sohn
des bekannten Leipziger Künstlers Veit Hans Schnorr von Carols-
feld 1846 aus München berufen.
Kehren wir zu der Tätigkeit der Landtage zurück, so
gebührt der Session von 1836/37 der Ruhm, Sachsen an Stelle
der im wesentlichen noch geltenden Konstitutionen des Vater
August vom Jahre 1572 ein neues dem Standpunkte der da-
maligen Wissenschaft entsprechendes Kriminalgesetzbuch geschenkt
zu haben. Den Kammern lag ein von dem Juristen Groß unter
tätiger Mitwirkung des Mitregenten verfaßter Entwurf mit
der Kritik des Kriminalisten Abegg vor, während in der ersten
Kammer Prinz Johann in seiner klaren, übersichtlichen Weise
Bericht erstattete. Natürlich stand die Gesetzgebung unter dem
Zeichen der entwickelteren Humanität, so daß die Verschärfungen
der Todesstrafe sämtlich wegfielen und nur die einfache der Ent-