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Ganze; Hofraithe, Garten, Feld, Wiese, Wald reihten sich im Zu—
sammenhange aneinander, wenn auch die Reihenfolge dieser Theile des
Ganzen in den einzelnen Fällen eine verschiedene war.
In der Regel wurden die einzelnen Höfe innerhalb der Ge—
meindeflur längs des Hauptweges mit entsprechendem Abstande an—
einander gereiht, und da die Niederlassung vorwiegend in breiteren
Thalmulden erfolgte, auf jeder Seite des Wasserlaufes in entsprechen—
der Höhe über der Thalsohle ein Hauptweg geführt, längs dessen die
Höfe erbaut wurden. Bei dieser Art von Ansiedelungen in den
Thälern, wie sie im Erzgebirge die vorwiegende ist, lagen innerhalb
der Waldungen, welche die die verschiedenen Thalgebiete trennenden
Höhenrückenzüge bedeckten, die Grenzlinien zwischen den in gleicher
oder ähnlicher Weise angeordneten Nachbargemeinden.
Ein jeder der Höfe lag in seinem ein unzertrenntes Ganze
bildenden Besitz. In der mehr oder weniger breiten Sohle der
Thäler waren die Wiesen, weiter oben auf dem Abhange und dessen
weniger steilen Fläche das Ackerfeld und auf dem Rande zwischen
beiden der Hof mit seinen Gebäuden und dem Garten. Weiter auf-
wärts lagen die Hutungen und oben auf der Höhe der Wald.
Diese Art der Hufentheilung ist die im Erzgebirge bei seiner
Besiedelung vorwiegende gewesen. Weniger gebräuchlich, aber doch
auch vorkommend, ist die z. B. in Thüringen vorherrschende, mit der
slavischen oder sorbenwendischen Hufeneintheilung im Grundgedanken
übereinstimmende Hufengattung, bei welcher die Hufe aus einer großen
Anzahl einzelner Ackerstücke besteht, welche durch die Feldflur der
Dorfgemeinde verstreut liegen. Das gesammte Pflugland wird in
eine Anzahl von Vierecken dergestalt getheilt, daß der Boden eines
jeden dieser Vierecke von möglichst gleicher Beschaffenheit ist. Nun
wird ein jedes dieser Vierecke in so viele Streifen (Gewende) zerlegt,
als die Flur Hufen oder Höfe zählt, so daß eine Hufe wie die andere
aus ganz gleichen Theilen zusammengesetzt ist.
Die Wiesen werden auch bei dieser Hufengattung besonders ver—
theilt. In der Regel erhielt eine jede Hufe Wiesenantheile in den
drei schon im frühesten Mittelalter unterschiedenen Wiesenlagen, und
zwar Thalwiesen (Bewässerungswiesen), Wiesen an den Hängen (Thal-
hängen) und Bergwiesen (Höhenwiesen).
Jede aus dieser Hufengattung bestehende Dorfflur bildet eben-
falls ein geschlossenes Ganze; die Hufe ist sogar vollständiger ab-
geschlossen, wie bei der ersten Hufengattung, denn jedes neugerodete
Stück Land liegt außerhalb der Hufe. Daher kommen neben der
Hufe häufig noch einzelne Acker vor, besonders dann, wenn der Wald
ursprünglich geschlossenes Gemeindeeigenthum war. — Die zu dieser