Full text: Das Erzgebirge in Vorzeit, Vergangenheit und Gegenwart.

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„auch in den tieferen Elbgegenden, aus vier, wenigstens drei Gebäuden. 
„Diese nehmen bis zu zwei Gebäuden ab, je mehr das Gebirge an— 
„steigt, und die Wirthschaften kleiner werden. Im Wohngebäude ist 
„auf dem einen Flügel die Wohnstube und Küche, auf dem andern 
„der Stall für die Pferde, Kühe, Ochsen; im Nebengebäude die Scheuer 
„und vielleicht noch ein Platz für Holz, Wagen und Geschirr. Bei 
„drei und vier Gebäuden sind einige für letztere besonders bestimmt, 
„und dann ist in dem einen gewöhnlich noch die Stallung für die 
„Pferde.“ 
„Unter dem Gebälk, aus welchem die Wohnstube besteht, ist eine 
„etwa 1½ bis 2 Ellen (85 bis 113 em) hoch aufgemauerte Unter- 
„lage, auf welcher dieses Gebälk und die Eckpfeiler ruhen. In den 
„höchsten Dörfern des Gebirges sind die Häuser von Holz, am 
„öftersten nur ein Erdgeschoß, die Balken über einander gelegt und 
„mit Schindeln gedeckt. Bei zwei Geschossen das obere gegen Wind 
„und Wetter mit Bretern beschlagen."“ 
Der große Bauernhof, zu welchem eine Hufe Landes oder mehr 
gehörte, zeichnete sich nicht nur durch den hohen, gewölbten Thorbogen 
als das Eigenthum eines freien Mannes aus, sondern das Haupt- 
gebäude desselben war auch in der Regel mit einem Thürmchen ge- 
schmückt. Dieß ist ebenfalls Wahrzeichen des freien Besitzes und 
ohne Thürmchen wird kein Erb-, Lehn-, Frei= oder Eigengericht-Gut 
älterer Bauart auf dem Gebirgsabhange zu finden sein, ganz wie 
vordem in den Städten die Häuser der vornehmen Patriziergeschlechter 
mit Thürmen gekennzeichnet waren, und im Gebirge weiter aufwärts 
die stattlichen Häuser und Höfe der Berg-, Hütten= und Hammerherren. 
Unmittelbar nach dem 30jährigen Kriege wurden steinerne Feuer- 
stätten, Kamine und Feueressen (von hartgebrannten Ziegeln) gesetzlich 
vorgeschrieben und die Feueressen von Holz oder Lehmestrich nicht 
blos verboten, sondern auch von Obrigkeitswegen zerschlagen. Gleich- 
zeitig wurde die Strohdachung innerhalb der Städte vollständig unter- 
sagt und auch auf dem offenen Lande bei Neubauten nicht mehr ge- 
stattet. Selbst die Schindeldachung sollte bei Neubauten nicht mehr 
erlaubt werden; diese Bestimmung wurde aber durch wiederholte Aus- 
besserung der Schindeldächer fast regelmäßig umgangen. Ganz wie 
man in früheren Zeiten dem Fachwerkbau der billigeren Herstellung 
wegen vor dem Massivbau den Vorzug gegeben hatte, ganz ebenso 
bevorzugte man das Stroh= und das Schindeldach vor dem Ziegel- 
und Schieferdache, hauptsächlich der billigeren Anlage wegen, nächst- 
dem aber auch wegen des besseren Schutzes der Dachräume gegen 
Wind, Regen und Schnee. 
Reich besetzt ist das Erzgebirge mit Ortstheilen und ganzen
	        
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