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Alle diese Städte sind mit Richtschnur und Zollstock gegründet.
Städte mit naturgemäßer Selbstentwickelung wurden durch die Be-
dürfnisse von Sicherheit und Verkehr, diese durch die Massenansiedelung
hervorgerufen. Erstere wuchsen mit krummen Gassen, dicht gedrängten
Bewohnern und regem Leben um den Kern, war er eine Burg, eine
Kirche oder ein Markt; letztere hatten keine eigene Lebenskraft, und
sobald die Veranlassung ihrer Gründung hinfällig wurde, siechten sie
langsam dahin.
Seit dem 30jährigen Kriege sank die errungene Selbständigkeit
der Städte immer mehr. Die unabhängige Verfassung, die mannig-
fachen Privilegien, die Befreiung von Diensten, Abgaben und Lasten,
alle Vorrechte, welche sich dieselben nach und nach angemaßt, oder zu
erwerben gewußt hatten, wurden durch die wachsende Macht des
Landesherrn immer mehr eingeschränkt. Das Bürgerthum hatte unter
dem einengenden Zunftzwange die frühere Spannkraft verloren, und
die tiefen, materiellen Schäden, welche die lange Reihe von Kriegen
und Drangsalen über die Städte des Gebirges, wie über das ganze
Land gebracht hatte, konnte nur erst allmälig, in einer neuen Zeit
und unter veränderten Verhältnissen wieder ausgeglichen werden.
Die 1832 eingeführte Städteordnung, welche den Unter-
gang der Herrschaft der wenigen bevorzugten Patrizierfamilien in
dem Stadtregimente mit sich brachte, gleichzeitig aber auch die
Organisation der Verwaltung, die Regelung der Steuer-, Abgaben= und
Finanzverhältnisse, die Neuordnung und Hebung des Schulwesens,
und die Neugestaltung aller Verwaltungszweige, endlich das Gesetz
über Gewerbe= und Personalsteuer, sowie das neue Gewerbegesetz,
vor Allem aber der Anschluß an den Deutschen Zollverein brachten
einen bis dahin nie geahnten Ausschwung in das ganze Leben der
erzgebirgischen Städte.
Die Gestalt der Grundfläche einer Stadt richtet sich ganz nach
den Verhältnissen des Bodens, auf dem sie erbaut wurde, bez. auf
dem eine Ansiedelung unter dem Schutze einer Burg bis zur Größe
einer Stadt heranwuchs.
In der Ebene, mag es nun eine breite Thalebene, mag es eine
offene Hochebene sein, wo nach keiner Richtung hin die Niederlassung
beengt wurde, ist die Kreisform, oder wenigstens die Ovalform der
Städte die vorwiegende, die letztere in der Regel deshalb, weil durch
sie die Richtung der Hauptverkehrsader bezeichnet wird.
Im durchschnittenen Gelände, wo das Terrain z. B. durch
Nebenthäler, welche an ein Hauptthal einmünden, in ganz bestimmte
Abschnitte getrennt wird, nimmt der Grundriß der daselbst erbauten
Städte in der Regel die Gestalt eines Dreieckes oder verschobenen,