Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

88 Aufschwung der Landesverwaltung. 
irgend einer frühern Periode. Von Preußen und Württem- 
berg ist dies schon erwähnt worden. In Hannover vollzog 
sich unter Dahlmann's Schöpfung, der neuen Verfassung von 
1833, eine durchgreifende Neuordnung des Staatshaushalts, 
neben einer thätigen Fürsorge für das gesammte Unterrichts- 
wesen. Die neuen sächsischen Kammern arbeiteten unter der 
trefflichen Leitung des Ministers von Lindenau mit sorg- 
fältigem Fleiße an einer bessernden Umgestaltung aller Central= 
und Localbehörden; eine Menge alter Übelstände wurde 
beseitigt, und in nicht seltenen Fällen zeigte sich die Regie- 
rung liberaler und volksthümlicher als die Volksvertretung 
selbst. König Ludwig von Bayern blieb zwar seit 1831 in 
der absolutistischen Abwendung von seinen frühern liberalen 
Tendenzen, war aber unablässig bemüht, die Entwicklung, 
der schönen Kunst in München zu fördern, veranlaßte Friedrich 
Thiersch zu einer trefflichen Reform des Gymnasialunter- 
richts, und war mit großem Eifer, wenn auch mit geringerem 
Erfolge als Württemberg, auf Hebung der Landwirthschaft 
und des Gewerbes bedacht !). Ein bleibendes Andenken 
hat sich sodann in Baden der Minister Winter geschaffen, 
ein derber, grobkörniger Charakter von unantastbarer Redlich- 
keit, beseelt von festem und consequentem Willen, von bürger- 
licher und schlichter Gesinnung, welcher in stillem Widerstande 
gegen die bundestäglichen Einflüsse durch legislative Reformen 
das constitutionelle Wesen zu stärken, durch materielle Ver- 
besserungen dringende Bedürfnisse zu befriedigen wußte. 
Charakteristisch für den damaligen Standpunkt des Libera- 
lismus war es, daß nach Winter's Ernennung zum Minister 
1) Heigel, Ludwig I., S. 170. 
") Häusser, Badische Revolution, S. 19.
	        
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