Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

90 Ausdehnung radicaler Tendenzen. 
haben, blieb der Zorn über die Ausnahmegesetze von 1832 im 
Wachsen und verbreitete sich durch alle Classen der Bevölkerung. 
Zwar die äußere Ordnung wurde an keiner Stelle mehr 
gestört; die Zeitungen lagen in den Fesseln der Censur, und 
das neue badische Preßgesetz mußte nach Bundesbefehl durch 
den Großherzog zurückgenommen werden. In den Kammern 
verlor die liberale Partei wieder die Majorität, und hielt sich 
in behutsamer Defensive, um nicht neue Gewaltschritte des 
Bundes hervorzurufen. Aber nur um so tiefer fraß sich der 
Groll in die Herzen ein. Viele Tausende, die 1830 bei den 
Aufläufen in Cassel und Dresden den Pöbelexcessen gewehrt 
oder 1832 auf dem Hambacher Feste harmlos gejubelt hatten, 
gelobten sich jetzt, wenn es wieder losginge, selbst mit kräf- 
tigem Handeln dabei zu sein. Neun Zehntel der deutschen 
Bürger erfüllten sich im Angesichte der Reaction mit demo- 
kratischen Gedanken, die Gemäßigten mit Begeisterung für 
den parlamentarischen Staat, wo ein Beschluß der Volks- 
vertretung die Minister aus dem Amte entfernt oder in das- 
selbe einsetzt, die Heißblütigen mit dem Ideale der Republik, 
wo der Wille des gesammten Volkes über Gesetzgebung und 
Executive in unbeschränkter Freiheit entscheidet. Noch hatte 
keine Erfahrung darüber belehrt, wie nothwendig jedem großen 
Gemeinwesen ein mächtiges Organ der Stetigkeit in seiner 
Politik ist, ein Organ, für welches keine andere Staatsform 
gleiche Aussicht wie die Erbmonarchie darbietet. Auch darüber 
war man begreiflicher Weise damals noch nicht klar, daß die 
parlamentarische Regierung in England nur deshalb einen 
sichern und gedeihlichen Gang hatte behaupten können, weil 
sowohl die Volksvertretung als die Verwaltung von zwei 
fest organisirten und politisch geschulten Adelsgruppen geleitet
	        
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