94 Verfassungssturz in Hannover.
Grundsätze erhoben, und den Laien unbedingten Gehorsam
unter den Satzungen der klerikalen Hierarchie auferlegt hatte.
Der Kampf mit den Staatsgewalten konnte nicht ausbleiben.
In Preußen entspann er sich in Sachen des theologischen
Universitätsunterrichts und der gemischten Ehen: nach langen
Verhandlungen kam es 1837 zum offenen Zwiespalt, und die
Regierung ließ den wortbrüchig gewordenen Erzbischof von
Cöln nach Minden in Haft bringen, den in gleichem Sinne
wirkenden Erzbischof von Posen aber durch gerichtliches Urtheil
absetzen. Das Cölner Domcapitel und der Fürstbischof von
Breslau hielten zur Regierung, bei der rheinischen und
polnischen Bevölkerung jedoch zeigte sich eine heftige Gährung.
Eben damals war in München der eifrig klerikale Herr von
Abel leitender Minister geworden, und ließ der ultramontanen
Presse bei den heftigsten Angriffen gegen Preußen freien Lauf,
und dieses Mal erhob auch Metternich, welcher soeben den
Jesuiten den von Kaiser Franz stets geweigerten Zugang nach
Osterreich eröffnet hatte, keinen Einspruch gegen die bundes-
widrige Verstattung schrankenloser Preßfreiheit.
So war in allen deutschen Landen eine in den mannig-
fachsten Farben durch einander wirbelnde Bewegung der Geister
erwacht. Der ganze bisherige Zustand war ohne eine Spur
materieller Auflehnung durch eine kecke Kritik in Frage gestellt.
Da trat 1837 ein Ereigniß ein, welches die politische Agitation
für ein volles Jahrzehnt in ihren Bestrebungen fixirte und
ihr einen unverrückbaren gemeinsamen Zielpunkt gab: der
Verfassungssturz in Hannover durch den neuen König Ernst
August. Unter lügenhaften Vorwänden, hauptsächlich zu dem
Zwecke freierer persönlicher Verfügung über das Staatsvermögen
unternommen, stand die Umwälzung sowohl mit dem Landrecht