Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

Der Bundestag läßt ihn geschehen. 95 
als mit der Wiener Schlußacte in schreiendem Widerspruch. 
Der Unwille in ganz Deutschland trat offen an das Licht, 
als mit einem neuen Gewaltstreich der König sieben Göttinger 
Professoren, die unter Dahlmann's Vorgang ihrem Ver- 
fassungseide treu zu bleiben erklärten, kurzer Hand absetzte 
und drei derselben aus dem Lande jagte. Die deutschen 
Volksvertretungen, Universitäten, Spruchcollegien wetteiferten, 
in den schärfsten Beschlüssen und Gutachten der öffentlichen 
Entrüstung Ausdruck zu geben; die Vertheidigungsschriften 
Dahlmann's und Jacob Grimm's fanden die weiteste Ver- 
breitung; ein großer Verein, der sich zur Unterstützung der 
Vertriebenen gebildet hatte, gewann Mitglieder in allen 
deutschen Städten. Dagegen war in Hannover selbst nach 
der ersten Aufwallung bei der bedächtigen niedersächsischen 
Bevölkerung der Kampfeseifer weder heiß noch thätig, indessen 
kam es zu einer ständischen Beschwerde an den Bundestag. 
Hier waren die Stimmen getheilt. Die Mehrzahl der con- 
stitutionellen Regierungen wollte im Sinne der Stände ver- 
fahren. Metternich aber sprach sich kräftig zu Gunsten des 
von ihm werthgeschätzten Königs aus, und in Berlin war 
Friedrich Wilhelm zwar verdrießlich über den gekrönten Un- 
ruhstifter, meinte aber in patriarchalischer Weise, er müsse 
sich doch des Schwagers gegen zu schlimme Compromittirung 
annehmen. Das Ergebniß war ein unter Mitwirkung der 
verklagten Regierung gefaßter Beschluß, daß bei der gegen- 
wärtigen Sachlage der Bund keinen Anlaß und folglich keine 
Befugniß zur Einmischung habe. In Folge dessen unterwarf 
sich in Hannover das Land dem königlichen Willen, und 
eine neue, nach den Forderungen Ernst August's gestaltete 
Verfassung kam zu Stande.
	        
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