Politische Doctrin des Königs. 101
daß er damals die Wünsche Stein's und Hardenberg's zur
deutschen Verfassungsfrage mit voller Sympathie begleitete,
jene Anträge auf Osterreichs höchsten Ehrenrang, Preußens
zunächst wichtige Stellung, auf die Kreisobersten als Kriegs-
herren und Reichsregierung, die übrigen Fürsten und Dynasten
als glänzende Reichsversammlung. Ein Reichsregiment also
in mehrfacher Abstufung der obrigkeitlichen Gewalt, so jedoch,
daß jedes Mitglied desselben in seinem Wirkungskreise die
volle Weihe des gottbegnadeten Fürstenamts besäße.
Von dieser Weihe hatte Friedrich Wilhelm überhaupt
den höchsten Begriff, sie bildete den Kern und Mittelpunkt
seiner gesammten sittlichen und politischen Anschauungen. Es
war dieselbe Doctrin, mit welcher einst Graf de Maistre den
revolutionären Staatsbildungen entgegengetreten war: Gott
sei der Grund aller Staaten und Staatsverfassungen, und
zwar vollziehe Gott die Schöpfung des Staates ausnahmslos
in der Weise, daß er einen Einzelnen und dessen Geschlecht
mit der Kraft des Herrschens ausrüste; wie die Palme über
die niedern Gesträuche erhebe sich dann ein solcher Stamm
in die Lüfte, und um ihn legen sich die dienenden Genossen
an; erst eine solche von Gott gesetzte Souveränität möge
darauf den Unterthanen einzelne Rechte einräumen, welche,
auf diese Art entstanden, segensreiche Dauer gewännen,
während sie, eigenmächtig erzwungen, sich selbst und den
Staat zerstörten; neben die mächtigen Königsfamilien pflege
dann Gott eine Reihe kleinerer, aber in ähnlicher Weise aus-
gezeichneter Racen zu setzen, welche fortan die breitere politische
Entwicklung des ganzen Volkes bestimmen. Friedrich Wilhelm,
dessen Herz jeder despotischen Willkür abgewandt war, fühlte
sich sehr geneigt, sowohl allen seinen Unterthanen „einzelne