108 Berathungen über Bundesreform.
Anleihe, wo ein Beschluß durch getrennte Abstimmung von
acht selbständigen Körperschaften nicht möglich sei: wenn er
dann nach eigenem freien Ermessen die sämmtlichen Provinzial-
stände zu einer kurzen gemeinsamen Sitzung vereinige, ohne
sich für die Zukunft die Hände zu binden, so bleibe die
Machtfülle der Krone bewahrt, und von einer parlamentari-
schen Verfassung sei keine Rede. Metternich erwiderte ihm:
wenn Sie so verfahren, so muß ich nach fester Überzeugung
den bestimmten Ausspruch thun, daß Sie Ihre sechshundert
Provinzial-Abgeordnete als solche einberufen, und daß die-
selben als Reichsstände auseinander gehen werden. Der König
aber hielt sich bei dem Übergewicht der Ritterschaft in den
Landtagen einer conservativen Mehrheit sicher, und glaubte
außerdem sich mächtig genug, in jedem Falle solche Übergriffe
zu hindern; jene commissarischen Berathungen über die Berufung
eines „Vereinigten Landtags“ hatten also ihren Fortgang.
Auch über die Frage der deutschen Bundesreform ver-
handelte damals der König wieder mit Metternich und dem
österreichischen Bundestagsgesandten. In Folge der Kriegs-
gefahr von 1840 hatte er in Frankfurt nachdrückliche Anträge
auf Verbesserung des deutschen Heerwesens stellen lassen, und so
viel erreicht, daß fortan wechselseitige Inspectionen aller Con-
tingente in regelmäßigen Terminen Statt fanden, durch welche
wenigstens einige der schlimmsten Unterlassungssünden gut-
gemacht oder doch gemildert wurden. Auch die vielumstrittenc
Frage der süddeutschen Bundesfestung kam durch seine Ein-
wirkung endlich einen Schritt vorwärts. Osterreich hatte dafür
Ulm ausersehen, die süddeutschen Mittelstaaten forderten ebenso
zähe die Befestigung von Rastadt: jetzt löste Preußen den
Streit durch die Erklärung, daß beide Städte zu Bundes-