Die Thronrede. 119
Widerspruch gegen das Gesetz von 1820. Der König fand
sich bewogen, in seiner langen, wieder mit dem höchsten Pompe
geschmückten Thronrede dem Landtage den Standpunkt klar
zu machen. Keiner Macht der Erde, rief er, soll es gelingen,
mich zu bewegen, das natürliche Verhältniß zwischen Fürst
und Volk in ein conventionelles, constitutionelles zu ver-
wandeln, und nun und nimmermehr werde ich es zugeben,
daß sich zwischen unsern Herr-Gott im Himmel und dieses
Land ein geschriebenes Blatt eindrängt, um uns mit seinen
Paragraphen zu regieren und die alte heilige Treue zu ersetzen.
Nachdem er dann seinen Unwillen über die revolutionären
und irreligiösen Umtriebe der Zeit ausgesprochen, gab er den
Ständen die Erklärung, sie seien deutsche Stände im alt-
hergebrachten Wortsinn, d. h. vor Allem und wesentlich Ver-
treter und Wahrer der eigenen Rechte, der Rechte der Stände,
deren Vertrauen sie entsendet; sodann hätten sie die Rechte
zu üben, welche die Krone ihnen zuerkannt habe, den von
dieser geforderten Rath zu ertheilen, Bitten und Beschwerden,
ihrem Wirkungskreise entnommen, an den Thron zu bringen.
Das aber sei ihr Beruf nicht, Meinungen zu repräsentiren,
Zeit= und Schulmeinungen zur Geltung zu bringen. Denn
die Krone solle nach dem Gesetze Gottes und des Landes
und nach eigener freier Bestimmung herrschen, aber könne und
dürfe nicht nach dem Willen von Majoritäten regieren.
Es gab sehr wenige Männer in der Versammlung,
welche damals nach einer parlamentarischen Regierung ge—
trachtet hätten. Aber die große Mehrheit begehrte jährliche
Parlamente und das volle Maaß der alten Verheißungen.
Ihr erster Act war eine Adresse an den Thron, welche die
ständischen Rechte auf Grund der alten Gesetze wahrte. Der