1848 Berathung in Heidelberg. 133
der Gegensatz kam auf der Stelle unversöhnlich zu Tage.
Nicht mehr über Zollparlament oder Bundesparlament, über
Kleindeutschland oder Großdeutschland wurde gestritten; es
handelte sich um die sociale Demokratie oder die monarchische
Form des deutschen Nationalstaats. Mit geräuschvoller Heftig-
keit beantragten Hecker und Struve die sofortige Ausrufung
der deutschen Republik. Heinrich von Gagern, ebenso feurig
wie Hecker und ebenso wuchtig wie Struve, trat ihnen ent-
gegen: nicht die Republik, sondern ein deutsches Kaiserthum
müsse die Losung sein. Eine Verständigung zwischen diesen
beiden Begehren gab es nicht; in dem Wunsche, die Spaltung
so lange wie möglich zu verdecken, beschloß man, die Ent-
scheidung der Zukunft zu überlassen, und für jetzt alle Kraft
auf die schleunige Berufung des deutschen Parlaments zu
vereinigen. Ein Ausschuß von sieben Mitgliedern sollte Vor-
schläge über dessen Wahl und Einrichtung ausarbeiten, und
dann eine größere Versammlung deutscher Vertrauensmänner
zur Förderung des Werkes einberufen.
Gagern, der inzwischen leitender Minister in Darmstadt
geworden, eilte dorthin zurück; stets erfüllt von dem in
Heppenheim geäußerten Gedanken, daß ein Parlament ohne
die Leitung durch eine Regierung nichts tauge, kam er mit
seinem Bruder Max überein, daß dieser als Gesandter von
Nassau, durch einen hessischen General unterstützt, möglichst
viele Höfe für die Bildung einer interimistischen Centralgewalt
gewinnen möge. Der badische Hof schloß sich auf der Stelle
an, der König von Württemberg folgte unter der Erklärung,
nur Preußen könne die Leitung übernehmen, vorausgesetzt,
daß es sich zu dem constitutionellen System bekenne. In
München, wo König Ludwig durch demokratische Unruhen