Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848 Wahlgesetz für ein deutsches Parlament. 149 
rungen aufforderte, auf je 70 000 Seelen ihrer Bevölkerung 
einen Abgeordneten auf verfassungsmäßig bestehendem Wege 
thunlichst bald wählen zu lassen, um zwischen den Regierungen 
und dem Volke das deutsche Verfassungswerk zu Stande zu 
bringen. Es war mithin der Bundestag, der für den künf- 
tigen Reichstag das Einkammersystem zuerst vorschlug. Die 
übrigen Fragen, über die er zu keiner Entschließung hatte 
gelangen können, blieben der Berathung durch das Parlament 
zugeschoben. 
Ohne Zweifel stellte damit der Bundestag seiner Schöpfer- 
kraft ein neues Armuthszeugniß aus. Aber man kann es 
nicht verhehlen, der heraneilenden Schaar freier Volksmänner, 
dem Vorparlamente, sollte es nicht besser ergehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.