Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848 Ausführung der Beschlüsse des Vorparlaments. 153 
wahlen nach allgemeinem gleichem Stimmrecht. Noch eiliger 
wurde den Winken des Vorparlaments in Sachen Schleswig- 
Holsteins gehorcht. Am 4. April mahnte der Bundestag 
Preußen zum Schutze der Herzogthümer; als gleich darauf 
in Schleswig die Dänen den offenen Kampf begannen, erkannte 
der Bundestag die provisorische Regierung in Kiel an, 
und diese trug nach dem Rückzug der dänischen Truppen 
kein Bedenken mehr, auch in Schleswig die Parlamentswahlen 
anzuordnen, und damit die Aufnahme des Landes in den Bund 
thatsächlich zu vollziehen. Ebenso anstandslos wurde die 
zweite, vom Vorparlament begehrte Erweiterung des Bundes- 
gebietes auf Antrag Preußens durch Bundesbeschluß vom 
11. April verwirklicht, die Aufnahme Ost= und Westpreußens, 
und bald nachher auch der deutschen Hälfte der Provinz Posen 
in den Bund. Preußen gab damit den Rechtsgrund seiner 
Selbständigkeit als europäische Großmacht auf, welche es nach 
Bundesrecht als Inhaber außerdeutscher Lande besaß, und 
nach der Maaßregel vom 11. erst dann wieder gewinnen konnte, 
wenn sein König leitendes Oberhaupt der künftigen Bundes- 
gewalt wurde. Dahin aber war der Weg noch weit. 
All diese Fügsamkeit aber der bestehenden Gewalten, nach 
den Befehlen einer vollmachtlosen Versammlung die mißlichsten 
Aufgaben zu übernehmen, hielt die Republikaner nicht ab, 
gleich nach dem Schlusse des Vorparlaments das Banner des 
bewaffneten Aufruhrs zu entfalten, und zwar an den äußersten 
Enden des Bundesgebietes, die Badenser am Bodensee und 
die Polen in der Provinz Posen. Das Programm der süd- 
deutschen Partei hatte der Dichter Herwegh schon von Paris 
aus in einem Manifeste vom 1. April verkündet, und darin 
erklärt: „wir erkennen keine andere Macht auf der Erde, als
	        
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