Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

156 Die Parteien. 1848 
gesandt wurde, der von jeher ein Enthusiast für Polens 
Herstellung gewesen, die Polen zu Ruhe und Gesetzlichkeit 
ermahnte, aber allen ihren Ausschreitungen mit geduldiger 
Ruhe zusah, und die Militärbehörden von jedem energischen 
Eingreifen abhielt. Die Schaaren der Sensenmänner wuchsen 
also mit jedem Tage, zumal der Erzbischof Przyluski und 
nach seinen Weisungen der gesammte polnische Klerus den 
bisher meist loyalen Bauern predigte, Polnisch und Katholisch 
sei gleichbedeutend; ein Jeder, der nicht zur Revolution trete, 
werde von den Preußen zur Ketzerei gezwungen, wer aber die 
Sense ergreife, werde nach der Befreiung des Vaterlandes drei 
Morgen Acker und eine Kuh und nach seinem Tode die ewige 
Seligkeit empfangen. General Willisen ließ sich dadurch nicht 
abhalten, mit dem Nationalcomité einen Vertrag zu schließen, 
welcher die polnische Streitmacht auf vier Bataillone beschränkte 
und jedem eine bestimmte Garnison anwies, insoweit also die 
nationale Bewaffnung anerkannte. Die Polen besetzten die 
Orte, recrutirten aber unablässig weiter, erpreßten neue Ab- 
gaben und setzten die Verdrängung der preußischen Behörden 
fort. Unterdessen hatten jedoch die Beschwerden der Deutschen 
so viel in Berlin bewirkt, daß ein königlicher Erlaß die vor- 
wiegend durch Deutsche bevölkerten Kreise von der Reorgani- 
sation ausnahm und sie bald nachher auch dem deutschen 
Bunde überwies. Darauf folgte sofort eine donnernde Er- 
klärung der Polen, dies sei eine Wiederholung des alten Frevels, 
eine siebente Theilung Polens, der sie sich auf Tod und 
Leben widersetzen würden. Willisen's Vertrag flog damit in 
alle Winde, und auf allen Punkten begann der offene Kampf. 
Die Polen entwickelten darin ebenso große Tapferkeit gegen die 
Truppen, wie eine rohe Grausamkeit gegen wehrlose Deutsche
	        
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