164 Die Parteien. 1848
unter ihm stehe ein auf Lebenszeit gewählter „teutscher König“
als höchste Reichsobrigkeit, gekürt wie weiland zu Frankfurt
im Conclave des alten Bartholomäus-Doms, dort acclamirt
durch das Volk, dann gesalbt und gekrönt, wenn katholisch,
durch den Erzbischof von Cöln, wenn evangelisch, durch einen
zu ernennenden Erzbischof von Magdeburg als Primas
Germaniae.
Dieses Gemälde theilte der König Dahlmann mit, fast
in dem Augenblicke, in welchem dieser seinen Verfassungs-
entwurf zum Abschluß brachte. Dahlmann begleitete darauf
die Übersendung seines Werkes mit einer ebenso ehrerbietigen
wie eindringlichen Widerlegung des königlichen Planes. Aber
der König blieb unerschütterlich. Alles komme darauf an,
die deutschen Erblande Osterreichs dem neuen deutschen Reiche
zu erhalten, und dadurch eine unerträgliche Verstümmlung
des Vaterlandes zu verhüten. Dafür aber sei das einzige
Mittel die Übertragung der deutschen Kaiserkrone an Osterreich,
und wenn dieses sich nicht mit einem bloßen Ehrenamte be-
gnügen wolle, auch der vollen Regierungsgewalt im deutschen
Reiche. Dann würde er, der König, das Amt eines erblichen
Reichserzfeldherrn über die außerösterreichischen Truppen in
Deutschland begehren; er dachte sich dafür die Contingente
der Mittel= und Kleinstaaten in sechs „Reichswehrherzogthümer“
eingeordnet, in deren jedem ein König, Kurfürst oder Groß-
herzog den Befehl über alle Contingente des Kreises führen
sollte, eine Erfindung, deren Verwirklichung sicher nicht im
preußischen, sondern einzig im Interesse der Mittelstaaten,
und folglich am wenigsten im Interesse der deutschen Einheit
gelegen hätte. Als Dahlmann ihn nochmals auf die Noth-
wendigkeit des preußischen Kaiserthums aufmerksam machte,