1848 Gegensatz zwischen Gagern und Camphausen. 199
zu nehmen, allen Landesregierungen das Gesandtschaftsrecht
zu entziehen, und hievon ohne Zögern eine höchst dringliche
Anwendung zu machen, indem man die von Preußen mit
Dänemark begonnene Friedensunterhandlung dort abbreche
und in die Hand des Reichsverwesers lege. Camphausen er-
klärte darauf, daß er durch diese Erläuterungen sich hinreichend
unterrichtet finde. Auf solchen Wegen sei die Selbständigkeit
der Einzelstaaten übermäßig bedroht. In den erwähnten
Fragen, des dänischen Waffenstillstandes, des Armeebefehls für
den Erzherzog, des Einziehens der preußischen Gesandtschaften,
würde er sich nie mit der Nationalversammlung verständigen
können. Zum Werkzeug für Preußens Mediatisirung, zu dem
er hier dienen solle, werde er sich nicht gebrauchen lassen.
Gagern erwiderte ihm: unter diesen Umständen kann auch ich
Ihren Eintritt in das Ministerium nicht mehr wünschen.
Gagern war im ersten Augenblick doch sehr betreten
über den unvermutheten Widerspruch des preußischen Staats-
manns. Wenn ein rheinischer Patriot wie Camphausen eine
starke Reichseinheit so entschieden bekämpfte, was war dann
erst bei den Altpreußen des fernen Ostens zu erwarten?
Aber gleich viel! Gagern blieb bei der Meinung, während
die Nationalversammlung die Grundrechte langsam berathe,
müsse die Centralgewalt so rasch wie möglich Besitz von der
Militärhoheit in ganz Deutschland ergreifen. Richtiger wäre
zweifellos das umgekehrte Verfahren gewesen: Beschleunigung
der Verfassungsarbeit durch das Parlament, und höchst be-
dächtiges Vorgehen der Centralgewalt. Allein schon am
14. Juli verständigte Gagern sich mit dem Ministerium über
die gleich nach der Abreise des Erzherzogs (er ging zur Er-
öffnung des österreichischen Reichstags nach Wien) vorzu-