202 Verwicklungen. 1848
rath“ zu bilden, mit der Bestimmung, sich über alle nach dem
Gesetz vom 28. Juni zu treffenden Maaßregeln mit dem
Reichsverweser zu verständigen. Nun aber die Hauptsache:
der Staatenrath sollte aus sieben Mitgliedern bestehen, Oster=
reich, Preußen, Bayern, Sachsen (mit den Ernestinern,
Schwarzburgern und Reußen), Württemberg (mit Baden und
Hohenzollern), Hannover (mit Braunschweig, Oldenburg, Hol-
stein, Hansestädten), den beiden Hessen (mit Homburg, Nassau,
Frankfurt). Die Einstellung Luxemburgs, Lippes, Waldecks,
der Anhaltiner, blieb vorbehalten. Die sieben führenden
Staaten würden ihre Beschlüsse nach Stimmenmehrheit fassen,
Osterreich und Preußen dabei je drei Stimmen besitzen, ver-
einigt also der Majorität sicher sein.
In München und Stuttgart, in Dresden und Hannover
herrschte damals, durch die österreichische Diplomatie geschürt,
der peinlichste Argwohn, daß Preußen mit der Frankfurter
Kaiserpartei zur Unterdrückung der deutschen Könige
verschworen sei. Eine schlagendere Widerlegung dieser
Besorgniß ließ sich nicht geben, als durch einen Vorschlag,
welcher jedem Könige die politische Vormundschaft über
je eine Gruppe von Kleinstaaten zutheilte. Und, setzen
wir hinzu, nichts Gefährlicheres für die deutsche Einheit ließ
sich ersinnen, als eine solche Mediatisirung der Kleinen zu
Gunsten der Mittelstaaten, wie dies im Anfang des Jahr-
hunderts Napoleon und Talleyrand sehr richtig gesehen und
geübt hatten. Es ist nun eine sichere Thatsache, daß Friedrich
Wilhelm gar keinen Gedanken an solche Folgen seines Antrags
hatte: seine Ideen bewegten sich eben in einer andern Welt,
als jener der wirklichen Zustände. Um so deutlicher aber
erkannte man es aller Orten sonst, daß die Einordnung der