1848 Ablehnung des preußischen Antrags. 203
Kleinen in die Gruppen dieses Staatenraths nichts Anderes
als der erste Schritt zu ihrer Annexion durch die Gruppen-
führer sein würde. So angenehm diese Vorstellung den
Mittelstaaten war, so heftig erhob sich auch bei ihnen ein
Chorus der angeblich erlittenen Zurücksetzungen, würdig der
blühendsten Zeiten des alten Bundestags. Bayern war ent-
rüstet, daß man ihm im Staatenrathe nur eine Stimme zu-
billige, während seine Macht es zu zweien berechtige, und
daß man ihm keine Clienten zuweise, es also bei etwaigen
Mediatisirungen leer ausgehen würde. Sachsen und Hannover,
in dieser Hinsicht beruhigt, fanden, daß Osterreich und Preußen
sich mit je zwei, anstatt drei Stimmen begnügen, also auf
die feste Majorität im Staatenrathe verzichten sollten. Kur-
hessen machte für seinen Beitritt die Bedingung, daß es in
seiner Gruppe, zu der übrigens auch Waldeck gehören müsse,
den bleibenden Vorsitz erhalte, und nicht mit Darmstadt zu
alterniren habe. Darmstadt aber erbat sich vor Allem ein
Gutachten von Gagern, und dieser erklärte das ganze System
für absolut unzulässig. Ganz derselben Meinung war auch
das Reichsministerium. Schmerling machte der Sache durch
den runden Ausspruch ein Ende, daß der vorgeschlagene
Staatenrath zu sehr an den Bundestag erinnere, um ange-
nommen werden zu können; überhaupt würden ja die Be-
vollmächtigten keinen Einfluß auf die Entschließungen der
Centralgewalt auszuüben, sondern nur über die Art und
Weise der Ausführung zu verhandeln haben. Die Höfe
wechselten dann noch einige Briefe über den Gegenstand, in
der Praxis blieb es bei Schmerling's Erklärung.
Der klägliche Verlauf des kläglichen Unternehmens konnte
nicht anders, als das Selbstgefühl der Centralgewalt erheblich