Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

230 Schleswig-Holstein. 1848 
Vorschlag gemacht, die Einheit der Herzogthümer müsse er- 
halten bleiben, aber anstatt der den Dänen so verhaßten 
provisorischen Regierung könne eine gemischte, von beiden Par- 
teien zu bildende Regierungscommission treten. In Berlin 
fand man dies wegen der Volksstimmung bedenklich, war aber 
doch nicht abgeneigt, darauf einzugehen, vorausgesetzt, daß das 
holsteiner Bundescontingent unter den Waffen, und von den 
schleswigischen Truppen wenigstens die Cadres versammelt 
blieben. Im Ubrigen möchte Schleswig nebst der Insel Alsen 
von den beiderseitigen Truppen geräumt, und die deutschen 
in den Süden Holsteins zurückgezogen werden. 
Schwedischer Seits war man, ebenso wie der russische 
Hos, seit dem Abzug der Deutschen aus Jütland der preußischen 
Regierung etwas günstiger gestimmt, und übernahm es auf 
Grund der eben erwähnten Materialien eine Vermittlung zu 
versuchen. Der schwedische Cabinetssecretär Graf Manderström 
übergab dem Grafen Pourtales und dem dänischen Cabinet 
den Entwurf eines Waffenstillstandsvertrags, nach welchem 
die Feindseligkeiten zu Wasser und zu Lande drei Monate 
lang aufhören, die gekaperten deutschen Schiffe freigegeben 
oder ihre Eigenthümer entschädigt werden, und ebenso die 
jütischen Einwohner den Werth der von ihnen erhobenen 
Requisitionen zurück erhalten sollten. Nur im Süden Holsteins 
würde ein deutsches Bundescorps stehen bleiben, im Übrigen 
die Herzogthümer von den beiderseitigen Truppen geräumt 
werden. Für die ersten vierzehn Tage würde die provisorische 
Regierung fortbestehen; dann würde ein Collegium von sechs 
Personen an ihre Stelle treten, zu dem aus den Notabeln 
der Herzogthümer der Dänenkönig als Herzog von Schleswig- 
Holstein und der Bundestag je drei Mitglieder ernennen
	        
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