230 Schleswig-Holstein. 1848
Vorschlag gemacht, die Einheit der Herzogthümer müsse er-
halten bleiben, aber anstatt der den Dänen so verhaßten
provisorischen Regierung könne eine gemischte, von beiden Par-
teien zu bildende Regierungscommission treten. In Berlin
fand man dies wegen der Volksstimmung bedenklich, war aber
doch nicht abgeneigt, darauf einzugehen, vorausgesetzt, daß das
holsteiner Bundescontingent unter den Waffen, und von den
schleswigischen Truppen wenigstens die Cadres versammelt
blieben. Im Ubrigen möchte Schleswig nebst der Insel Alsen
von den beiderseitigen Truppen geräumt, und die deutschen
in den Süden Holsteins zurückgezogen werden.
Schwedischer Seits war man, ebenso wie der russische
Hos, seit dem Abzug der Deutschen aus Jütland der preußischen
Regierung etwas günstiger gestimmt, und übernahm es auf
Grund der eben erwähnten Materialien eine Vermittlung zu
versuchen. Der schwedische Cabinetssecretär Graf Manderström
übergab dem Grafen Pourtales und dem dänischen Cabinet
den Entwurf eines Waffenstillstandsvertrags, nach welchem
die Feindseligkeiten zu Wasser und zu Lande drei Monate
lang aufhören, die gekaperten deutschen Schiffe freigegeben
oder ihre Eigenthümer entschädigt werden, und ebenso die
jütischen Einwohner den Werth der von ihnen erhobenen
Requisitionen zurück erhalten sollten. Nur im Süden Holsteins
würde ein deutsches Bundescorps stehen bleiben, im Übrigen
die Herzogthümer von den beiderseitigen Truppen geräumt
werden. Für die ersten vierzehn Tage würde die provisorische
Regierung fortbestehen; dann würde ein Collegium von sechs
Personen an ihre Stelle treten, zu dem aus den Notabeln
der Herzogthümer der Dänenkönig als Herzog von Schleswig-
Holstein und der Bundestag je drei Mitglieder ernennen