1848 Waffenstillstands-Verhandlungen. 231
würden, welche dann vereinigt ein siebentes Mitglied als
Präsidenten erwählen sollten. Ein weiteres Zugeständniß
an Dänemark war ferner die Bestimmung, daß zur Verfügung
dieser Behörde in Holstein das Bundescontingent, in Schleswig
die Cadres der im Lande recrutirten Abtheilungen bestehen
bleiben, die übrige Mannschaft entlassen werden würde. Die
schleswiger und holsteiner Truppen würden also getrennt
und während des Stillstandes dem Oberbefehl des deutschen
Bundesfeldherrn entzogen sein.
Graf Pourtales, obgleich nicht bevollmächtigt zu solchen
Verhandlungen, meldete seiner Regierung, daß nach seiner
Überzeugung bessere Bedingungen nicht zu erlangen seien. Er
erhielt darauf die Weisung, abzuwarten, welches Ergebniß
Manderström's Besprechungen mit dem in Malmö angelangten
dänischen Minister Grafen Knuth haben würden. Nachdem
den Dänen die Hoffnung abgeschnitten war, für sich die ge-
sonderte Regierung Schleswigs bei den Mächten durchzusetzen,
war ihnen sonst an der Gestaltung der neuen Regierungs-
commission nicht viel gelegen: immerhin strebte Knuth doch
noch in der Ausdrucksweise das Princip der Trennung Schles-
wigs anklingen, und die Schöpfungen der Märztage als gar
nicht vorhanden erscheinen zu lassen. Er beantragte also, daß
für die neue Regierung der Dänenkönig als Herzog von
Schleswig und von Holstein zwei im Lande allgemein an-
gesehene Notabeln für Schleswig, und der Bundestag ebenfalls
zwei solcher Mitglieder für Holstein ernennen, diese vier sich
einen fünften als Präsidenten erwählen, und dann diese Be-
hörde die beiden Herzogthümer nach den bestehenden Gesetzen
mit voller Autorität, jedoch ohne gesetzgebende Gewalt, ver-
walten würde. Manderström erklärte sich mit diesen Ande-