Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

236 Schleswig-Holstein. 1848 
das Ministerium, das zuletzt gemeldete Begehren sei schlechthin 
unzulässig. Da aber hatte bei Ankunft der Depesche Below 
den ganzen Vertrag am 26. August mit allen jenen dänischen 
Sätzen bereits unterzeichnet. In die neue Landesregierung 
für beide Herzogthümer wurden vier ehrenwerthe Notabeln be- 
rufen; der Präsident aber sollte nicht von ihnen gewählt, 
sondern durch die beiden Majestäten ernannt werden, und 
mit Schrecken vernahm man dann, daß für diese Würde der 
preußische Unterhändler einen der verhaßtesten Dänenfreunde 
des Landes, einen Grafen Carl Moltke, sich hatte aufreden 
lassen. Ich kenne den Herrn nicht, sagte er nachher zu seiner 
Entschuldigung; hier rühmte ihn alle Welt als einen ge- 
scheidten und wackern Mann. 
Dieser letzte Schnitzer des Generals war wohl der 
schlimmste von allen. Denn bei der unbeschränkten Vollmacht, 
welche der neuen Regierung zugedacht war, hing von ihrer 
Zusammensetzung nicht weniger als Alles ab. Wirkte sie in 
patriotischem Sinne, so konnte sie die schleswiger Truppen 
in kriegsbereitem Stande und die Verbände der Gesammt- 
armee aufrecht erhalten; sie konnte alle wichtigen Gesetze ihrer 
Vorgängerin wieder in das Leben rufen und der patriotischen 
Gesinnung Schleswigs die bisherige Frische bewahren. Wenn 
sie aber unter die Leitung eines Carl Moltke gerieth, so war 
nach sieben Monaten von alledem das Gegentheil erreicht, 
und die Verbindung Schleswigs mit Holstein thatsächlich zer- 
rissen. In Berlin meinte man, so schlimm werde es doch 
nicht werden, und zauderte nicht, ohne weitere Rückfrage in 
Frankfurt den Vertrag zu ratificiren und den deutschen 
Truppen den Rückmarsch zu befehlen. In den Herzogthümern 
aber erhob sich ein Sturm der Entrüstung, und richtete sich
	        
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