236 Schleswig-Holstein. 1848
das Ministerium, das zuletzt gemeldete Begehren sei schlechthin
unzulässig. Da aber hatte bei Ankunft der Depesche Below
den ganzen Vertrag am 26. August mit allen jenen dänischen
Sätzen bereits unterzeichnet. In die neue Landesregierung
für beide Herzogthümer wurden vier ehrenwerthe Notabeln be-
rufen; der Präsident aber sollte nicht von ihnen gewählt,
sondern durch die beiden Majestäten ernannt werden, und
mit Schrecken vernahm man dann, daß für diese Würde der
preußische Unterhändler einen der verhaßtesten Dänenfreunde
des Landes, einen Grafen Carl Moltke, sich hatte aufreden
lassen. Ich kenne den Herrn nicht, sagte er nachher zu seiner
Entschuldigung; hier rühmte ihn alle Welt als einen ge-
scheidten und wackern Mann.
Dieser letzte Schnitzer des Generals war wohl der
schlimmste von allen. Denn bei der unbeschränkten Vollmacht,
welche der neuen Regierung zugedacht war, hing von ihrer
Zusammensetzung nicht weniger als Alles ab. Wirkte sie in
patriotischem Sinne, so konnte sie die schleswiger Truppen
in kriegsbereitem Stande und die Verbände der Gesammt-
armee aufrecht erhalten; sie konnte alle wichtigen Gesetze ihrer
Vorgängerin wieder in das Leben rufen und der patriotischen
Gesinnung Schleswigs die bisherige Frische bewahren. Wenn
sie aber unter die Leitung eines Carl Moltke gerieth, so war
nach sieben Monaten von alledem das Gegentheil erreicht,
und die Verbindung Schleswigs mit Holstein thatsächlich zer-
rissen. In Berlin meinte man, so schlimm werde es doch
nicht werden, und zauderte nicht, ohne weitere Rückfrage in
Frankfurt den Vertrag zu ratificiren und den deutschen
Truppen den Rückmarsch zu befehlen. In den Herzogthümern
aber erhob sich ein Sturm der Entrüstung, und richtete sich