Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

244 Schleswig-Holstein. 1848 
trat Graf Reventlou-Jersbeck, ein Mann von zweifellosem 
Patriotismus. Einer der ersten Schritte der Regierung war 
die Herstellung aller durch den Vertrag aufgehobenen Gesetze, 
einschließlich der so eben beschlossenen Landesverfassung. Die 
Dänen sahen darin, nicht mit Unrecht, einen argen Verstoß 
gegen den Geist des Vertrags; nach dem Buchstaben des- 
selben aber war der Beschluß vollkommen unanfechtbar. 
Versuchen wir es, die Summe der eben erzählten Er- 
eignisse zu ziehen, so wird sich dieselbe in folgende Sätze 
zusammen fassen lassen. 
Trotz der oft wiederholten Declamationen über frivole 
Cabinetskriege hat sich auch hier gezeigt, daß das Königthum 
bessere Gewähr für Erhaltung des Friedens als die demo- 
kratischen Parteien den Völkern darbietet. 
Der Fehler der preußischen Politik war dieses Mal nicht 
die Erstrebung des Friedens, sondern das zaghafte Auftreten 
ihrer Diplomatie, die nicht durch entschlossene Festigkeit, sondern 
durch weiche Nachgiebigkeit bessere Bedingungen zu erlangen 
hoffte. 
Hierin liegt eine gewisse Entschuldigung für den an sich 
verkehrten Parlamentsbeschluß vom 5. September, dessen 
Kriegsmuth sofort ein günstiges Entgegenkommen auf der 
feindlichen Seite bewirkte. 
Im ÜUbrigen aber hatte das Ansehen der Nationalversamm- 
lung durch die Septembertage eine unersetzliche Schädigung 
erlitten. Wohl wußte man auch früher, daß sie nicht jeden ihrer 
Befehle bei dem Eigenwillen der Einzelstaaten hatte verwirk- 
lichen können, und seit lange hatten die radicalen Parteien 
ihrem Arger Ausdruck gegeben, daß die Mehrheit nicht mit 
ihnen alle Consequenzen des gemeinsamen Principes, der
	        
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