Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

270 Die Nationalversammlung und die Mächte. 1848 
haus zu fungiren habe. In Bezug auf den Inhalt der Ver- 
fassung wurde bemerkt, daß allerdings der Eintritt Gesammt- 
österreichs in das neue Deutschland nur die lockere Form eines 
Staatenbundes möglich erscheinen lasse; insbesondere könne 
Osterreich nur in beschränktem Maaße an den deutschen Zoll- 
und Heeresverhältnissen Antheil nehmen; übrigens stehe nichts 
im Wege, das übrige Deutschland nach seinen Bedürfnissen 
innerhalb des Staatenbundes auf engere Weise zu consolidiren. 
So nahm Preußen eine vermittelnde Stellung ein, in der 
es mit Schwarzenberg die constituirende Allmacht der National- 
versammlung bestritt, für die Reichsverfassung selbst aber sich 
Gagern's System des engern und weitern Bundes wenigstens 
im Princip aneignete. Die Frage, welche Bilder von der 
Gestaltung des engern Bundes die ruhelose Phantasie des 
Königs noch erzeugen werde, blieb einstweilen offen. 
Als der preußische Gesandte, Graf Bernstorff, mit dem 
Fürsten Schwarzenberg den Inhalt dieser Denkschrift erörterte, 
fand er bei dem kaiserlichen Minister geringes Gehör. So 
eben hatte der Fürst eine bayerische Sendung empfangen, mit 
dem dringenden Gesuche auf Verbleiben Osterreichs im Bunde 
zum Schutze der Mittelstaaten gegen Preußen, auf Gleich- 
stellung Bayerns mit Preußen in der künftigen Bundesver- 
fassung und namentlich im Directorium, endlich auf Auflösung 
des Frankfurter Parlaments und bewaffnete Unterdrückung 
jedes Aufstandes. Nicht anders redete der württembergische 
Gesandte. Schwarzenberg, von dem hier erfleht wurde, was 
er selbst am lebhaftesten wünschte, blieb, hierauf gestützt, gegen 
Bernstorff in allen Hauptsachen ablehnend. Das Parlament, 
rief er, wird und muß zerfallen. Sollte jedoch mit ihm ver- 
handelt werden, so sei der von Preußen empfohlene große
	        
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