Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1848 Schwarzenberg's Gruppensystem. 271 
Apparat eines Staatenhauses überflüssig; die Bevollmäch- 
tigten der Könige bei dem Reichsverweser würden dazu völlig 
ausreichen. Der Könige, sagte er, und nur der Könige, und 
pries den Gedanken eines Königscollegiums mit Ausschluß 
der kleineren Fürsten, ein Lob, ebenso begreiflich in seinem 
Munde, wie auf dem preußischen Standpunkte dieser Vor- 
schlag des preußischen Königs unbegreiflich erscheinen mußte. 
Schwarzenberg zog auf der Stelle noch weitere Consequenzen 
daraus. Indem er jede Volksvertretung beim Bunde ver- 
warf, fand er auch die Kammern der Einzelstaaten viel 
zu zahlreich für die deutsche Gesammtheit. Man müsse 
größere Verbände, etwa sechs Gruppen je unter einem der 
deutschen Könige bilden; Osterreich z. B. vereine sich Liechten- 
stein, Preußen nehme Mecklenburg, Anhalt, Kurhessen und 
ähnlich belegene Staaten, Sachsen die thüringer Kleinstaaten, 
Hannover gliedere sich Braunschweig und Oldenburg, Württem- 
berg aber Baden und Darmstadt an;z in jeder Gruppe würde 
der führende Fürst die Regierung gegenüber der gemeinsamen 
Ständeversammlung vertreten, den Oberbefehl über sämmtliche 
Truppen haben und der alleinige Repräsentant der Gruppe 
im Königscollegium sein. Schwarzenberg schien auf die 
preußische Zustimmung zu diesem Gruppensystem mit Sicher- 
heit zu hoffen; es sei ja nur die folgerichtige Entwicklung 
der von dem Könige mehrmals vorgeschlagenen Reichswehr- 
Herzogthümer. Jedesfalls erklärte er es für eine solche 
Grund= und Lebensfrage, daß er vor deren Entscheidung in 
keine weitere Verhandlung eintreten würde. Natürlich. Denn 
ein schärferer Gegensatz gegen den nationalen Einheitsdrang 
ließ sich nicht denken, als diese Zerspaltung Deutschlands 
in sechs Vaterländer, deren Könige gleichmäßig ausgestattet,
	        
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