1848 Schwarzenberg's Gruppensystem. 271
Apparat eines Staatenhauses überflüssig; die Bevollmäch-
tigten der Könige bei dem Reichsverweser würden dazu völlig
ausreichen. Der Könige, sagte er, und nur der Könige, und
pries den Gedanken eines Königscollegiums mit Ausschluß
der kleineren Fürsten, ein Lob, ebenso begreiflich in seinem
Munde, wie auf dem preußischen Standpunkte dieser Vor-
schlag des preußischen Königs unbegreiflich erscheinen mußte.
Schwarzenberg zog auf der Stelle noch weitere Consequenzen
daraus. Indem er jede Volksvertretung beim Bunde ver-
warf, fand er auch die Kammern der Einzelstaaten viel
zu zahlreich für die deutsche Gesammtheit. Man müsse
größere Verbände, etwa sechs Gruppen je unter einem der
deutschen Könige bilden; Osterreich z. B. vereine sich Liechten-
stein, Preußen nehme Mecklenburg, Anhalt, Kurhessen und
ähnlich belegene Staaten, Sachsen die thüringer Kleinstaaten,
Hannover gliedere sich Braunschweig und Oldenburg, Württem-
berg aber Baden und Darmstadt an;z in jeder Gruppe würde
der führende Fürst die Regierung gegenüber der gemeinsamen
Ständeversammlung vertreten, den Oberbefehl über sämmtliche
Truppen haben und der alleinige Repräsentant der Gruppe
im Königscollegium sein. Schwarzenberg schien auf die
preußische Zustimmung zu diesem Gruppensystem mit Sicher-
heit zu hoffen; es sei ja nur die folgerichtige Entwicklung
der von dem Könige mehrmals vorgeschlagenen Reichswehr-
Herzogthümer. Jedesfalls erklärte er es für eine solche
Grund= und Lebensfrage, daß er vor deren Entscheidung in
keine weitere Verhandlung eintreten würde. Natürlich. Denn
ein schärferer Gegensatz gegen den nationalen Einheitsdrang
ließ sich nicht denken, als diese Zerspaltung Deutschlands
in sechs Vaterländer, deren Könige gleichmäßig ausgestattet,