Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

274 Die Nationalversammlung und die Mächte. 1849 
Also, führt er weiter aus, gebe nur deren Eintracht die 
Hoffnung, daß Deutschland von der unermeßlichen Schande 
des Jahres 1848 gereinigt und ihm eine Gestaltung zu Theil 
werde, die auf den Grundsätzen göttliches und menschliches 
Rechts und auf einsichtigem Verständniß der Zeit und der 
Bedürfnisse beruhe. 
Freilich muß der König sofort bekennen, daß er noch 
nicht in der Lage ist, diese Aufgabe zu lösen. „Um diese Be- 
dingungen zu erfüllen“, sagt er, „bedürfen wir vor Allem 
Zeit und Ruhe. Die Vorschläge, die ich dem Wiener Cabinet 
habe machen lassen, bezwecken nichts Anderes, als Zeitgewinn 
und Ruhe zu gründlichem und gutem Rath. Gerade der 
Theil meiner Vorschläge, den ich gemeinhin die Organisation 
des Frankfurter Provisoriums nenne, bezweckt zunächst und 
vor allem diesen Gewinn an Zeit und Ruhe.“ 
„Das Königs-Collegium ist aber unter der von mir vor- 
geschlagenen Organisation bei Weitem die Hauptsache. Das- 
selbe gibt den Frankfurter Centren das Haupterforderniß, „das 
Haupt“. Dies Königs-Collegium hat ja keinen andern Zweck, 
als den, „die Hauptmannschaft“ des Provisorüt wieder in die 
rechten Hände zu bringen. der Obrigkeit auch in den 
Centren die Geltung zu geben, ohne welche nichts Rechts- 
mäßiges eingesetzt werden kann. Der Mangel an Obrigkeit 
in den Centren erklärt allein, daß, bei so viel Geist und 
edlem Sinn in der Paulskirche, dieselbe Usurpations-Vellei- 
täten fröhnen konnte und seit dem Wiederaufstehen der beiden 
Großmächte wie ein Schiff ohne Steuer treibt. — Das muß 
beseitigt werden. Dazu ist aber das Königs-Collegium, aus 
eigener Machtvollkommenheit der größeren Sou- 
veräne Deutschlands eingesetzt, das erste Erforderniß.“
	        
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