274 Die Nationalversammlung und die Mächte. 1849
Also, führt er weiter aus, gebe nur deren Eintracht die
Hoffnung, daß Deutschland von der unermeßlichen Schande
des Jahres 1848 gereinigt und ihm eine Gestaltung zu Theil
werde, die auf den Grundsätzen göttliches und menschliches
Rechts und auf einsichtigem Verständniß der Zeit und der
Bedürfnisse beruhe.
Freilich muß der König sofort bekennen, daß er noch
nicht in der Lage ist, diese Aufgabe zu lösen. „Um diese Be-
dingungen zu erfüllen“, sagt er, „bedürfen wir vor Allem
Zeit und Ruhe. Die Vorschläge, die ich dem Wiener Cabinet
habe machen lassen, bezwecken nichts Anderes, als Zeitgewinn
und Ruhe zu gründlichem und gutem Rath. Gerade der
Theil meiner Vorschläge, den ich gemeinhin die Organisation
des Frankfurter Provisoriums nenne, bezweckt zunächst und
vor allem diesen Gewinn an Zeit und Ruhe.“
„Das Königs-Collegium ist aber unter der von mir vor-
geschlagenen Organisation bei Weitem die Hauptsache. Das-
selbe gibt den Frankfurter Centren das Haupterforderniß, „das
Haupt“. Dies Königs-Collegium hat ja keinen andern Zweck,
als den, „die Hauptmannschaft“ des Provisorüt wieder in die
rechten Hände zu bringen. der Obrigkeit auch in den
Centren die Geltung zu geben, ohne welche nichts Rechts-
mäßiges eingesetzt werden kann. Der Mangel an Obrigkeit
in den Centren erklärt allein, daß, bei so viel Geist und
edlem Sinn in der Paulskirche, dieselbe Usurpations-Vellei-
täten fröhnen konnte und seit dem Wiederaufstehen der beiden
Großmächte wie ein Schiff ohne Steuer treibt. — Das muß
beseitigt werden. Dazu ist aber das Königs-Collegium, aus
eigener Machtvollkommenheit der größeren Sou-
veräne Deutschlands eingesetzt, das erste Erforderniß.“