Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1849 Fortsetzung der Denlschrift. 277 
Sachsen umfasse alle sächsischen Lande und die mitteldeutschen 
Kleinstaaten, das Wehrherzogthum Niedersachsen unter Han- 
nover umfasse Braunschweig, beide Holstein, beide Mecklen- 
burg, die Hansestädte. 
Schwarzenberg: Österreich protestirt gegen eine Ausdehnung 
Bayerns, die namentlich d a den größten Bedenken unterliegt. 
Darauf wendet sich der König zu der Einrichtung des 
Staatenhauses. Er denkt es sich aus 225 Mitgliedern zu- 
sammengesetzt, darunter je fünfzig von Osterreich und Preußen. 
Die Wahl müsse natürlich auf Männer von guten Grund- 
sätzen, die auch disciplinirbar seien, fallen. — 
Schwarzenberg: Österreich besitze nicht fünfzig solche Männer, 
nicht fünf. Hat Preußen so Viele, auch in Frankfurt Zuverlässige, 
so ist es zu beneiden. 
— Jetzt ein Wort, sagt der König, über die eigentliche 
Bedeutung des Staatenhauses. Zunächst gewähre es durch 
die Revision der Paulskirchen-Arbeit den Zeitgewinn, um 
mittlerer Weile fürstlicher Seits die Hauptverhältnisse des 
neuen Deutschland zu bestimmen. Aber, heißt es weiter, die- 
Zusammensetzung des Staatenhauses bietet eine Aussicht dar, 
die wohl leider auf keinem andern Weg zu erreichen steht, 
die Correctur nämlich der einzelnen Verfassungen, 
welche die Greuel des Jahres 1848 geboren haben. — 
Schwarzenberg: findet am besten durch gehörige disponible 
Streitkräfte statt. 
— Aus jenen Constitutionen muß alles Undeutsche, alles Re- 
volutionäre, alles wirklich Gefahrdrohende ausgemerzt werden. 
Ich brauche wohl nicht zu sagen, wie erwünscht es allen 
Fürsten, wie willkommen ihnen gerade der Weg der Remedur 
sein muß. Die Remedur kommt auf parlamentarischem und 
nicht auf gonvernementalem Wege."
	        
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