1849 Gagern's Programm. 283
daß Osterreich sich die Freiheit der Entschließung über seinen
Beitritt zum Bunde unbeschränkt offen halte und für diese
Frage einen gesandtschaftlichen Verkehr entschieden ablehne,
daß keine Reichsverfassung rechtlichen Bestand gewinnen könne,
ohne Einvernehmen mit den deutschen Fürsten, deren erster
Se. Majestät der Kaiser sei. Der zweite dieser Sätze war
für jetzt nicht zu bestreiten; im Ubrigen blieb Gagern auf
seinem Standpunkte, und beantragte am 5. Januar 1849,
die Nationalversammlung möge ihn ermächtigen, zur geeigneten
Zeit und in der geeigneten Weise mit Osterreich über dessen
Verhältniß zum deutschen Reiche zu unterhandeln.
Sofort brach eine leidenschaftliche Bewegung los; Oster=
reicher, Particularisten, Idealisten erhoben sich gegen den
Antrag; sie hatten die Mehrheit, und der Ausschuß, welchem
der Antrag zugewiesen wurde, berichtete am 11. Januar im
Sinne der Gegner. Eine dreitägige, zuweilen stürmische Ver-
handlung folgte; großen Eindruck machte eine energische
und doch versöhnliche Rede Gagern's; eine Anzahl sonst
großdeutscher Stimmen wünschte eine neue Ministerkrisis zu
vermeiden; genug, das Blatt wandte sich, und Gagern erhielt
am 13. mit einem Mehr von 37 Stimmen die nachgesuchte
Ermächtigung. Seine Partei verfolgte ihren Vortheil und
setzte durch, daß gleich für den 14. Jannar der Verfassungs-
abschnitt: das Reichsoberhaupt, auf die Tagesordnung gesetzt
wurde. Es war im Grunde nichts Anderes als die Fort-
setzung der letzten Debatte, denn auch in dieser waren alle
wechselnden Redewendungen nichts Anderes als neue Formen
des großen Gegensatzes Preußen oder Osterreich gewesen,
wobei dann die Linke die lustige Person darstellte und jedem
Widersacher des einen oder des anderen Rivalen ironischen