Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1849 Osterreichische Anträge in Berlin. 289 
Frankfurt zusammentreten, und dem Reichsverweser eine ge- 
meinsame Note überreichen, in welcher der Verfassungs- 
Entwurf des Parlaments unbedingt verworfen, und die Absicht 
der Regierungen, das Verfassungswerk in die eigene Hand 
zu nehmen, ausgesprochen würde. Um dieser im Entwurfe 
bereits beigefügten Erklärung Nachdruck zu geben, würden 
20 000 Preußen, 10 000 Bayern und 10 000 Württemberger 
in der nächsten Umgebung Frankfurts aufgestellt; Osterreich, 
anderweitig in Anspruch genommen, würde dazu 1000 Mann 
als Verstärkung der Mainzer Garnison hergeben. Als Grund- 
lage für die weitere Constituirung Deutschlands würden zu- 
gleich die beiden Großmächte mit den vier Königreichen die 
Durchführung des Gruppensystems von den übrigen deutschen 
Staaten mit kategorischem Nachdruck begehren. 
Nach der augenblicklichen Stimmung des Königs machten, 
wie es scheint, beim ersten Lesen die conservativen Vordersätze 
Schwarzenberg's auf ihn einen stärkeren Eindruck als die 
daraus abgeleiteten concreten Folgerungen. Wenigstens erging 
er sich noch am 19. Januar gegen Bunsen in den heftigsten 
Invectiven über die ganze Bewegung von 1848 in Berlin 
und Frankfurt, und betheuerte, er werde der Nation zu ge- 
nügen wissen, aber der Revolution mit voller Wucht entgegen- 
treten. Indessen gelang es Bunsen, ihn etwas zu beschwich- 
tigen, so daß der König ihm die österreichischen Papiere 
Lab, und ihm Vortrag darüber am folgenden Tage befahl; 
zugleich wurde auch Graf Brandenburg zur Darlegung der 
Ansicht des Ministeriums aufgefordert. Beide Männer ent- 
wickelten demnach am 20. Januar dem Könige, wie bei aller 
scheinbarer Ubereinstimmung mit der Denkschrift Sr. Majestät 
Schwarzenberg wesentliche Mittelglieder der königlichen Erörte- 
v. Sybel, Begründung des deutschen Reiches. I. 19
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.