Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1849 Verhandlung Camphausen's mit den Kleinstaaten. 295 
ihm der König: er werde nichts von dem Allem thun; niemals 
habe er einen Schritt bereut, wie jenen vom 23. Januar; 
der Weg, den man eingeschlagen, sei ein Unrecht gegen ster- 
reich; er wolle mit dem Fortsetzen einer so abscheulichen 
Politik nichts zu thun haben, sondern überlasse sie dem 
Ministerium; aber komme die persönliche Frage an ihn, dann 
werde er als Hohenzoller antworten, un. als ehrlicher Mann 
und Fürst zu leben und zu sterben. Daß er deshalb aber 
auf die Erlangung der höchsten Reichswürde verzichtet hätte, 
dies anzunehmen, wäre ein großer Irrth um. Zu einem An- 
trag der Frankfurter Centralgewalt, den preußischen Staat, 
als in Deutschland mit einbegriffen, auf einem damals pro- 
jectirten europäischen Congreß zu vertreten, schrieb der König 
an den Rand: das ist es eben, was wir nicht zugestehen 
können; denn wir sind in provisorio; die Centralgewalt ist 
nicht wir, und wir müssen selbständig bleiben, bis wir 
Centralgewalt sind. Auch an der Hoffnung, in seiner Weise 
die Erfüllung seines Wunsches bei Osterreich durchzusetzen, 
hielt er unerschütterlich fest. Als bald nachher der öster- 
reichische Gesandte Graf Trautmannsdorff sich bei ihm ver- 
abschiedete, gab er ihm den Auftrag mit, dem Kaiser und 
dem Fürsten Schwarzenberg nochmals seinen Vorschlag zu 
unterbreiten, daß Franz Joseph römischer Kaiser und Er, 
der König, erblicher Reichsfeldherr werde — worauf natürlich 
Schwarzenberg nur mit einem spöttischen Achselzucken über 
so unpraktische Vorstellungen antwortete. 
Indessen ließ Friedrich Wilhelm, wie er es gegen Bunsen 
geäußert hatte, sein Ministerium in der Politik des 23. Januar 
einstweilen gewähren, und so ging am 15. Februar an Camp- 
hausen die ministerielle Genehmigung der von ihm vereinbarten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.