Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1849 Weitere Schritte Osterreich's und Preußen's. 311 
des Königs, da Erzherzog Johann zurückzutreten wünsche, 
auf Antrag der Regierungen und unter Zustimmung der 
Nationalversammlung provisorisch die Leitung der Central= 
gewalt zu übernehmen; der König sei ferner bereit, an die 
Spitze eines aus den sich freiwillig anschließenden Staaten 
gebildeten Bundesstaats zu treten, und fordere demnach die 
deutschen Regierungen zu thunlichst baldiger Erklärung auf 
über ihren Beitritt und dessen Bedingungen, über ihre Stellung 
zur Nationalversammlung, unter Vorbehalt, sich sofort über 
die Verfassung zu verständigen, endlich über die Beziehungen 
des Bundesstaats zu den etwa nicht beitretenden Regierungen. 
Zugleich wurde Camphausen wieder nach Berlin berufen, um 
über die Behandlung eines jeden dieser Punkte im Einzelnen 
weiteres Gutachten abzugeben. 
Eine fast umgehend einlaufende österreichische Antwort 
vom 8. April auf die Circularnote verhielt sich in allen 
Punkten ablehnend. Die Nationalversammlung existire für 
Osterreich nicht mehr; wohl aber habe der Kaiser den Erz- 
herzog Johann aufgefordert, in seiner Stellung als Reichs- 
verweser zu verbleiben; es sei also kein Anlaß gegeben, dem 
preußischen Könige diese Würde zu übertragen. Ebenso be- 
stimmt erklärte sich Schwarzenberg, daß Osterreich in einen 
engern Bundesstaat nicht eintreten werde, wohl aber sich alle 
Rechte aus den alten Bundesverträgen in vollem Umfange 
vorbehalte. Die ganze Note war in kategorischem, zum Theil 
drohendem Tone geschrieben: einen besondern Eindruck konnte 
sie in Berlin nicht machen, da ihr Inhalt nach allem Bis- 
herigen dort vollständig vorausgesehen war. Im Gegentheil 
erwirkte in diesen Tagen Camphausen noch eine wichtige 
Modification in dem durch die Depesche vom 3. April vor-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.