312 Die Katastrophe. 1849
gezeichneten Verfahren, eine Weisung nämlich an die Gesandten,
von jenen drei Punkten zunächst nur den ersten, die Ober-
hauptsfrage, sowie den Beitritt zu einem von Preußen
geleiteten Bundesstaate bei den Regierungen zur Sprache zu
bringen, der Erörterung aber der Verfassungsfrage mit dem
unläugbaren Satze auszuweichen, daß die Verfassung von dem
Umfang des Bundes abhängig sei, und folglich erst nach
dessen Feststellung erwogen werden könne. Camphausen, der
in Frankfurt [für einen zugeknöpften kalten Diplomaten von
schwachem Interesse für die deutsche Frage galt, hatte in
Wahrheit den lebhaften Wunsch, daß eine nationale Verfassung
zu Stande komme, und weiter, daß, wenn diese Hoffnung
vereitelt werde, dann wenigstens nicht auf Preußen die Schuld
des Schiffbruchs falle. Der König hatte seine Antwort von
den Außerungen der Fürsten abhängig gemacht: jetzt wurden
diese, unter Hinausschieben der Verfassungsfrage, zur Er-
klärung ihrer Absichten aufgefordert. Am 10. April ging
die nach Camphausen's Antrag beschränkte Weisung an die
Gesandten ab; am 15. erhielt Camphausen selbst eine vom
Könige genehmigte Instruction gleiches Sinnes, und eilte
damit nach Frankfurt, um dort mit den Reichsministern und
den Bevollmächtigten der Einzelstaaten die Verhandlung zu
eröffnen. Der König hatte bis dahin keine Einwendung ge-
macht; er konnte denken, daß Camphausen's Vorschläge sich
wenigstens für's Erste in einer Richtung bewegten, welche
dem innersten Gedanken Friedrich Wilhelm's entsprach.
Freilich wäre Camphausen wohl stutzig geworden, wenn ihm
der König die Formel dieses seines Gedankens mitgetheilt
hätte, wie er sie damals Bunsen eröffnete: „Ich habe jetzt
nur zwei Ambitionen: 1. durch die Könige und Fürsten