318 Die Katastrophe. 1849
man ihm eine Verständigung mit dem Parlamente aufgetragen,
vorgefallen sei, um sich am 21. zum völligen Bruch genöthigt
zu sehen? Warum durch Überstürzung dieses Bruchs die
Königreiche von dem offiziellen Eingeständniß ihres Sonder-
thums entbinden? Warum sich selbst vor der Welt mit der
Schuld des großen Schiffbruchs beladen? Die Antwort,
welche er darauf von dem Minister des Auswärtigen, Grafen
Arnim, erhielt, ist äußerst charakteristisch. „Bei längerem
Schweigen, hieß es darin, hätte man uns der Unsicherheit
und Unaufrichtigkeit geziehen. Wir durften die Annahme
nicht auffkommen lassen, daß nach Entscheidung der Ober-
hauptsfrage wir bereit seien, uns mit dieser Verfassung an
die Spitze zu stellen. So lange darüber Ungewißheit waltete,
hätten sich die königlichen Regierungen über die Oberhaupts-
frage auch schwerlich erklärt, wenn nicht die Einwirkung der
Revolution, deren Begünstigung von Frankfurt her nur zu
sehr zu besorgen war, angewandt werden sollte. Es stand
zu befürchten, daß die Regierungen durch die wachsende Auf-
regung im eigenen Lande zu einer unfreiwilligen Erklärung
gezwungen werden würden. Dies konnten wir, abgesehen
vom Unrecht, auch im eigenen Interesse Preußens nicht
wünschen, konnten es nicht darauf ankommen lassen."“
Camphausen hielt hienach sein Entlassungsgesuch aufrecht,
indem er bemerkte, in dem Entschlusse, die andern Regierungen
vor einem moralischen Zwange zu schützen, liege allerdings
sehr viel Großmuth; er müsse aber bedauern, dies Gefühl
nicht zu theilen, da er niemals hätte annehmen dürfen, daß
die deutschen Regierungen sich völlig freiwillig und nur um
der deutschen Einheit willen einem Bundesoberhaupte unter-
werfen würden. Er verließ Frankfurt am 1. Mai.