Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1849 Der badische Aufstand. 337 
ihre Rolle spielte. In diesem Augenblicke, wo einstweilen auf 
Osterreichs Beschützung noch nicht zu rechnen war, wagten 
die Höfe ihre Verwerfung der preußischen Vorschläge nicht 
gerade heraus zu sagen; so hielten sie sich bei der Annahme 
unter zweideutigen Worten eine Hinterthür offen, um in das 
gegnerische Lager hinauszuschlüpfen, sobald die revolutionären 
Stürme ausgetobt hätten. Für jetzt aber benahmen sie sich in 
ihren Handlungen, als wenn jener Vorbehalt nie existirt 
hätte. Am 30. Mai einigten sie sich mit Preußen über die 
Einsetzung des Bundesschiedsgerichts zur Entscheidung poli- 
tischer Streitigkeiten aller Art zwischen den verbündeten 
Staaten; am 11. Juni waren sie einverstanden mit einer 
Denkschrift zur Interpretation des Verfassungsentwurfs, wo 
im ersten Abschnitt erläutert wurde, aus welchen Gründen 
die Verfassung nicht wie die Frankfurter das ganze Gebiet 
des alten Bundes dem neuen Reiche zuweise, sondern das 
Reichsgebiet auf die freiwillig beitretenden Staaten beschränke, 
und folglich auch zum Reichstag nur aus diesen Staaten die 
Abgeordneten berufe. Wer konnte denken, daß hinter diesen 
Bekanntmachungen ein geheimer Vorbehalt lauere, den Reichs- 
tag zu verbieten und dem Bündniß den Rücken zu kehren, 
wenn Bayern den Beitritt weigere? 
Während dieser Conferenzen waren allmählich auch die 
kriegerischen Maaßregeln gegen die Pfalz und Baden in Fluß 
gekommen. Dort standen etwa 30000 Mann im Dienste der 
Revolution, ein buntes Gemisch von Linientruppen, Volks- 
wehren, fremden Freischaaren, mit lockerer Disciplin und Organi- 
sation, nur theilweise schlagfertig und kampfbereit, erst in den 
letzten Tagen durch den uns aus Posen bekannten Mieros- 
lawski mit einigermaaßen fester Führung zusammen genommen. 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches I. 22
	        
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