338 Das Dreikönigsbündniß. 1849
Auf der gegnerischen Seite brachte an dieser Stelle die
Spannung zwischen Osterreich und Preußen bereits einen
bittern Hader zum Ausbruch. Der Erzherzog-Reichsverweser
hatte, wie wir sahen, nach Berlin seinen Wunsch gemeldet,
von seinem Amte zurückzutreten, und der König sich darauf
zur Übernahme der Centralgewalt bereit erklärt. Da Osterreich
dies nicht zulassen wollte, so blieb nach höherer Weisung der
Erzherzog auf seinem Posten; die preußische Regierung aber
fand, daß mit dem Zerfalle der Nationalversammlung auch
die von dieser in jeder Beziehung abhängige Gewalt des
Reichsverwesers zerfallen sei; sie erklärte hienach dem Erz-
herzog, daß sie zunächst die wichtige Frage des dänischen
Kriegs und Friedens ausschließlich in ihre Hand genommen
habe, und der Centralgewalt darauf keinen Einfluß mehr ver-
statten werde. Als der Erzherzog darauf ärgerlich erwiderte,
es sei seine Sache, den Zeitpunkt seines Rücktritts zu be-
stimmen, er lasse sich von niemand aus seinem Amte ver-
drängen, erfolgte ein Berliner Erlaß, der ihm in den höf-
lichsten Formen ankündigte, daß man aus dem oben erwähnten
Grunde sein Amt überhaupt nicht mehr als bestehend an-
erkenne. Da zeigte sich, mit wie vorausschauender Schlauheit
Herr von Schmerling die letzten Schritte des alten Bundes-
tags geleitet, mit wie kurzsichtigem Eifer der überkluge Herr
von Usedom ihn dabei unterstützt hatte. Das Reichsministerium
erklärte dem preußischen Cabinet, der Erzherzog habe nicht
bloß vom Parlamente eine neue Executivgewalt, sondern auch
vom Bundestage dessen sämmtliche Rechte empfangen: diese
zu halten und zu brauchen bis zur Einsetzung eines neuen
Bundes--Centralorgans, sei er fest entschlossen. In Berlin
war man entrüstet über diese Taschenspielerei, welche den durch