Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

346 Das Dreikönigsbündniß. 1849 
Zweigen der Verwaltung; in der deutschen Frage wünschte 
Fürst Schwarzenberg vor Allem sich mit den Mittelstaaten 
über ein positives Programm zu verständigen und bis dahin 
das Verhältniß zu Preußen hinzuhalten. Dazu kamen sehr 
nachdrückliche Mahnungen des russischen Kaisers, welcher zwar 
das deutsche Einheitswerk in jeder Form verabscheute, aber 
ebenso bestimmt einen offenen Bruch zwischen den deutschen 
Großmächten zu verhindern wünschte. So erhob denn 
Schwarzenberg keinen Widerspruch, als im Laufe des August 
Erzherzog Johann ernstlich seinen Rücktritt ankündigte, und- 
durch den Unterstaatssecretär seines auswärtigen Amtes, den 
Darmstädter Freiherrn von Biegeleben, einen Vorschlag ein- 
reichte, nach welchem Osterreich und Preußen interimistisch die 
dem Reichsverweser vom Bundestage am 12. Juli 1848. 
übertragenen Befugnisse übernehmen und bis zum 1. Mai 1850 
gemeinsam durch eine Commission von vier Mitgliedern aus- 
üben würden, während welcher Zeit übrigens die Herstellung, 
der Bundesverfassung der freien Vereinbarung der Regie- 
rungen überlassen bliebe. Als dieser Vorschlag durch Biege- 
leben in Berlin vorgelegt wurde, war der König sogleich zur 
Annahme geneigt, und nachdem die weitere Verhandlung noch 
einige Zugeständnisse des kaiserlichen Hofes bewirkt hatte, 
freudig entschieden. Bis dahin hatte Osterreich, wie wir 
sahen, auch für eine neue provisorische Centralgewalt stets die 
Theilnahme der Mittelsta aten gefordert; dies Begehren war 
jetzt aufgegeben, und in der vorgeschlagenen Zweiherrschaft 
für Preußen völlig gleiches Recht mit Österreich eingeräumt. 
Sodann hatte Osterreich bisher die Anerkennung des preußi- 
schen Bundesstaats hartnäckig verweigert; in dem Entwurfe 
war jetzt eine solche allerdings nicht ausdrücklich ausgesprochen,
	        
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