346 Das Dreikönigsbündniß. 1849
Zweigen der Verwaltung; in der deutschen Frage wünschte
Fürst Schwarzenberg vor Allem sich mit den Mittelstaaten
über ein positives Programm zu verständigen und bis dahin
das Verhältniß zu Preußen hinzuhalten. Dazu kamen sehr
nachdrückliche Mahnungen des russischen Kaisers, welcher zwar
das deutsche Einheitswerk in jeder Form verabscheute, aber
ebenso bestimmt einen offenen Bruch zwischen den deutschen
Großmächten zu verhindern wünschte. So erhob denn
Schwarzenberg keinen Widerspruch, als im Laufe des August
Erzherzog Johann ernstlich seinen Rücktritt ankündigte, und-
durch den Unterstaatssecretär seines auswärtigen Amtes, den
Darmstädter Freiherrn von Biegeleben, einen Vorschlag ein-
reichte, nach welchem Osterreich und Preußen interimistisch die
dem Reichsverweser vom Bundestage am 12. Juli 1848.
übertragenen Befugnisse übernehmen und bis zum 1. Mai 1850
gemeinsam durch eine Commission von vier Mitgliedern aus-
üben würden, während welcher Zeit übrigens die Herstellung,
der Bundesverfassung der freien Vereinbarung der Regie-
rungen überlassen bliebe. Als dieser Vorschlag durch Biege-
leben in Berlin vorgelegt wurde, war der König sogleich zur
Annahme geneigt, und nachdem die weitere Verhandlung noch
einige Zugeständnisse des kaiserlichen Hofes bewirkt hatte,
freudig entschieden. Bis dahin hatte Osterreich, wie wir
sahen, auch für eine neue provisorische Centralgewalt stets die
Theilnahme der Mittelsta aten gefordert; dies Begehren war
jetzt aufgegeben, und in der vorgeschlagenen Zweiherrschaft
für Preußen völlig gleiches Recht mit Österreich eingeräumt.
Sodann hatte Osterreich bisher die Anerkennung des preußi-
schen Bundesstaats hartnäckig verweigert; in dem Entwurfe
war jetzt eine solche allerdings nicht ausdrücklich ausgesprochen,