Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

356 Der Gegenbund. 1850 
Kammern entschiedene Unterstützung fand. Das Ergebniß 
war endlich der vermittelnde Vorschlag einer National- 
vertretung, welche durch die Kammern der Einzelstaaten zu 
wählen sei, hundert Mitglieder von Osterreich, hundert von 
Preußen, hundert von den übrigen Staaten, und zwar sollte 
die den beiden Großmächten zugetheilte Zahl unverändert 
bleiben, gleichviel ob dieselben mit der Gesammtheit oder nur 
mit einem Theile ihres Gebietes dem Bunde beiträten — wo- 
mit dann die Bereitwilligkeit zur Aufnahme der österreichi- 
schen Magyaren, Slaven und Italiener ausgesprochen war. 
Daß diese sogenannte Nationalvertretung nicht zu heftige 
Sprünge machen könne, dafür war vorgesorgt. Sie sollte 
alle drei Jahre zur Genehmigung etwaiger Bundesgesetze und 
zur Bewilligung der erforderlichen Matricular-Umlagen (andere 
Einkünfte waren dem Bunde nicht zugedacht), sonst aber nur 
nach dem Ermessen der Bundesregierung einberufen, vertagt 
oder aufgelöst werden. Ein Bundesgericht wurde verheißen, 
über seine Zusammensetzung und Competenz aber nichts ge- 
sagt. Endlich wurde Schwarzenberg's Kreis= oder Gruppen- 
system mit schüchterner Unbestimmtheit zur Erwähnung ge- 
bracht: nach Aufzählung der sieben directorialen Stimmen 
wurde den übrigen Bundesgliedern freigestellt, mit welcher 
derselben sie sich vereinigen wollen. Ohne Zweifel empfand 
Bayern, welches keine, zur Annexion geeignete Nachbarn 
besaß, für diesen Theil des Schwarzenberg'schen Programms 
keine besonders warme Begeisterung. 
Als das so gestaltete Werk in die Hände der nächsten 
Adressaten gelangte, verstand es sich, daß die officielle Wiener 
Antwort lebhaften Beifall aussprach, in Berlin aber die Zu- 
stimmung vollständig ausblieb. Im Gegentheil fand sich das
	        
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