Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

362 Der Gegenbund. 1850 
spätern preußischen Finanzminister von Patow und Otto 
Camphausen. Sie wußten sehr wohl, daß sie die preußische 
Regierung durch ihre Abstimmung nicht binden konnten; 
ihnen lag daran, wie es der preußische Ministerrath am 
9. März erklärt hatte, durch die Annahme der von den ver- 
bündeten Regierungen vorgelegten Verfassung einen festen 
#echtsboden zu schaffen, welcher dem Abfall treuloser Staaten 
jeden Vorwand entzöge. Daß zu solchen Erwägungen Anlaß 
genug vorhanden war, zeigte das Erscheinen des kurhessischen 
Ministers Hassenpflug, der im Verwaltungsrath sich ent- 
schieden feindselig gegen das ganze Werk aussprach, und am 
13. April in einer weitschichtigen Note dem Berliner Cabinet 
erörterte, vor einer Übereinkunft mit Osterreich und den 
Münchener Verbündeten dürfe schlechterdings kein weiterer 
Schritt auf dem in Erfurt betretenen Wege geschehen. Dies 
entsprach freilich den innersten Wünschen des Königs, welcher 
noch in der letzten Stunde Radowitz anwies, das Parlament 
wenigstens dahin zu bestimmen, daß es zuerst die Revision 
vornehme, und dann für den Fall der Nichtbestätigung durch 
die Regierungen die ursprüngliche Verfassung auch nicht 
annehme, sondern nur „die Absicht“ ausspreche, „sie dann 
anzunehmen“. Allein die Führer der Majorität waren in 
ihrer einfachen Auffassung nicht zu erschüttern. Am 15. April 
beschloß das Volkshaus und gleich nachher auch das Staaten- 
haus die Enbloc-Annahme der Verfassung und der Zusatz- 
acte, wie schwer auch Radowitz seufzte, daß man dadurch die 
Erlangung des Bundesstaats gefährde. Gleich nachher wandte 
sich dann das Parlament der begehrten Revision der Ver- 
fassung zu, und führte diese in allen wesentlichen Punkten 
nach den Wünschen der preußischen Regierung, wenn auch
	        
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