368 Der Gegenbund. 1850
Bundestags ein, behauptete sogar die Pflicht aller Bundes-
glieder zum Erscheinen und bedrohte die Säumigen mit den
Strafen für die Verletzung der Bundestreue. Ein Gefühl
grimmiger Genugthuung durchlief damals die Reihen der
Parteigenossen Robert Blum's: jetzt würden die sogenannten
Gemäßigten erkennen, wohin das blinde Vertrauen auf Treu
und Glauben der gekrönten Häunpter sie geführt habe.
Wenn übrigens Fürst Schwarzenberg in der Circular-
note erklärt hatte, daß er nicht auf einfache Herstellung des
Alten, sondern auf eine gründliche Verbesserung der Bundes-
verfassung ausgehe, so wissen wir, daß dies keineswegs eine
leere Redewendung war. Nach wie vor hielt er an seinem
Plane der deutschen Directorialregierung beharrlich fest, und
hatte auch keinen Grund, deshalb die Herstellung des Bundes-
tags zu scheuen. Denn sein Plan konnte dem Rechte nach
in jedem Falle nur durch einstimmige Beschließung Aller zu
Stande kommen, im Bundestag ebenso wie auf einem freien
Congreß. Die Frage war nur, auf welchem Wege er am
sichersten die Macht zur Erzwingung eines solchen Beschlusses
gewann, und da die preußische Union die Kleinstaaten be-
schützte, so kam es zunächst auf eine Waffe zur Sprengung
der Union an. Dazu aber däuchte ihm der Bundestag
durchaus geeignet.
Durch dieses Vorgehen Osterreichs wurde König Friedrich
Wilhelm im innersten Herzen gekränkt und empört. Mitten
aus hoffnungsvollen Unterhandlungen heraus, hinter Preußens
Rücken eingeleitet, war plötzlich der feindselige, dem Rechte
und der Logik gleich sehr widersprechende Streich erfolgt.
Der Bundestag war unter Zustimmung aller deutschen
Regierungen vernichtet: wie konnte Osterreich ohne ent-