Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1850 Entrüstung König Friedrich Wilhelm's. 369 
sprechende Einstimmigkeit Aller seine Wiederberufung betreiben? 
Auf dem Boden des alten Bundesrechts selbst war die Be- 
Enfung ungesetzlicht denn das Plenum des Bundestags konnte 
nur durch Beschluß des engern Rathes versammelt werden, 
dessen Befugnisse aber waren durch Zustimmung aller Re- 
gierungen der Centralcommission des Interims übertragen, 
also nur durch diese, d. h. durch Osterreich und Preußen 
gemeinsam, und nicht durch Osterreich allein, hätte die Ein- 
ladung geschehen können. Vor Allem aber, seit wann war 
Preußen auf die Machtstufe von Waldeck oder Bernburg ge- 
sunken, daß die wichtigste Maaßregel in deutschen Dingen 
erfolgen durfte, ohne irgend ein vorgängiges Benehmen mit 
ihm, unter Drohung von Exclusion und Execution, wenn es 
einen Widerspruch wage? Dergleichen nimmermehr zu dulden 
oder anzuerkennen, war der König fest entschlossen. Die 
Union war ihm bereits durch den Abfall der Könige ver- 
leidet; der bevorstehende Rücktritt der beiden Hessen hätte 
ihn sehr wahrscheinlich zum völligen Verzichte auf den ganzen 
Plan bestimmt: jetzt aber, als Osterreich zur Zerstbrung der 
Union ihm die neue Herausforderung, die Berufung des 
Bundestags, in das Gesicht schleuderte, da brauste sein Ehr- 
gefühl auf, und er erklärte ein um das andere Mal, nimmer- 
mehr würde er von der Union ablassen. 
Mochte man dies nun loben oder tadeln, sicher war 
das Eine, daß, wenn man die Union zu erhalten und zu 
verwirklichen wünschte, es nur einen einzigen Weg zu diesem 
Ziele gab, die Rückkehr zu dem Ministerialbeschluß vom 
9. März, die Erklärung, daß die Unionsverfassung vom 
26. Mai vermöge ihrer Enbloc-Annahme durch das Parlament 
rechtskräftig geworden sei, und demnach die soortige Ein- 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.