1850 Entrüstung König Friedrich Wilhelm's. 369
sprechende Einstimmigkeit Aller seine Wiederberufung betreiben?
Auf dem Boden des alten Bundesrechts selbst war die Be-
Enfung ungesetzlicht denn das Plenum des Bundestags konnte
nur durch Beschluß des engern Rathes versammelt werden,
dessen Befugnisse aber waren durch Zustimmung aller Re-
gierungen der Centralcommission des Interims übertragen,
also nur durch diese, d. h. durch Osterreich und Preußen
gemeinsam, und nicht durch Osterreich allein, hätte die Ein-
ladung geschehen können. Vor Allem aber, seit wann war
Preußen auf die Machtstufe von Waldeck oder Bernburg ge-
sunken, daß die wichtigste Maaßregel in deutschen Dingen
erfolgen durfte, ohne irgend ein vorgängiges Benehmen mit
ihm, unter Drohung von Exclusion und Execution, wenn es
einen Widerspruch wage? Dergleichen nimmermehr zu dulden
oder anzuerkennen, war der König fest entschlossen. Die
Union war ihm bereits durch den Abfall der Könige ver-
leidet; der bevorstehende Rücktritt der beiden Hessen hätte
ihn sehr wahrscheinlich zum völligen Verzichte auf den ganzen
Plan bestimmt: jetzt aber, als Osterreich zur Zerstbrung der
Union ihm die neue Herausforderung, die Berufung des
Bundestags, in das Gesicht schleuderte, da brauste sein Ehr-
gefühl auf, und er erklärte ein um das andere Mal, nimmer-
mehr würde er von der Union ablassen.
Mochte man dies nun loben oder tadeln, sicher war
das Eine, daß, wenn man die Union zu erhalten und zu
verwirklichen wünschte, es nur einen einzigen Weg zu diesem
Ziele gab, die Rückkehr zu dem Ministerialbeschluß vom
9. März, die Erklärung, daß die Unionsverfassung vom
26. Mai vermöge ihrer Enbloc-Annahme durch das Parlament
rechtskräftig geworden sei, und demnach die soortige Ein-
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. 1