Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

372 Der Gegenbund. 1850 
Erste nicht ausgeführt werden konnte. Preußen schlug des- 
halb ein bis zum 15. Juli laufendes Provisorium vor, worin 
ein Fürsten-Collegium die Geschäfte der Union wahrzunehmen 
hätte. Damit war man allgemein einverstanden, nur Hassen- 
pflug erklärte, daß Hessen sich bei dieser Einrichtung nicht 
betheiligen könne. Schließlich stellte Radowitz die Frage, 
wie sich die Verbündeten gegenüber dem Frankfurter Con- 
gresse zu verhalten hätten, und beantragte Theilnahme an 
demselben unter den Bedingungen der preußischen Depesche 
vom 22. Mai. Wieder zeigte sich allgemeines Einverständniß 
mit Ausnahme von Hessen, Schaumburg-Lippe und Mecklen- 
burg-Strelitz. Hassenpflug gab eine lange Erklärung ab, daß 
Hessen nicht bloß Verschiebung, sondern gänzliche Verwerfung 
der Unionsverfassung fordere, übrigens dem Bündniß vom 
26. Mai treu bleibe, also bereit sei, sich unter Umständen von 
Preußen beschützen zu lassen, den Frankfurter Congreß aber 
jedesfalls mit völlig selbständigem Stimmrecht beschicken werde. 
Bei einem großen Hoffeste, welches der König nach dem Ab- 
schluß der Berathungen gab, drängte sich Hassenpflug inso- 
lenter Weise an den Herzog von Coburg heran: „jetzt darf 
ich wohl fragen, warum sich Ew. Hoheit so lebhaft für dies 
todtgeborene Kind, die Union, interessirt haben?“ Der Herzog 
richtete seine schlanke Gestalt hoch über den kleinen Mann 
empor. Das will ich Ihnen sagen, rief er, das habe ich 
gethan, weil ich meinen Kopf nicht auf den Block legen will, 
auf den der Ihrige gehört, wenn wieder einmal Recht und 
Gerechtigkeit in Deutschland herrschen. 
Immerhin war bei all dieser Zerfahrenheit wenigstens ein 
provisorisches Dasein der Union bis zum 15. Juli gefristet. 
An demselben Tage aber, an welchem in Berlin der Fürsten-
	        
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