Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1849 Friedenspräliminarien. 379 
und einem englischen Mitgliede als Obmann übertragen würde. 
Ebenso verzichtete es auf die militärische Besetzung des Herzog- 
thums; nur auf den Inseln Alsen und Arrö sollten dänische 
Truppen bleiben, Nordschleswig bis zu einer Linie Flensburg- 
Tondern schwedische, der Süden des Landes preußische 
Garnisonen erhalten. Auch den Anspruch auf eine Mit- 
wirkung bei der Regulierung der holsteiner Verwaltung ließ 
Dänemark fallen; hier blieb es bei der Regierung der Reichs- 
statthalterschaft. 
Auf diese Bestimmungen wurden am 10. Juli 1849 
Friedenspräliminarien und Waffenstillstand gezeichnet. Bunsen, 
sonst ein eifriger Vertheidiger der Herzogthümer, urtheilte 
doch auch, es sei das Beste, was unter den gegebenen Um- 
ständen erreichbar gewesen. Sonst war in Deutschland der 
Eindruck ein völlig niederschlagender. Die Statthalterschaft 
protestirte gegen die Absonderung Schleswigs, welche der 
Ehre Deutschlands in das Gesicht schlage. Nur fünf deutsche 
Regierungen ließen sich zur Ratification bewegen, mehrere 
andere legten feierliche Verwahrung ein. Die deutsche Presse 
erging sich in allen Tönen des Schmerzes und des Zornes. 
Es dauerte bis zum Januar 1850, ehe sich in Kopen- 
hagen und in Berlin die Ansichten über die künftige Ver- 
fassung Schleswigs festgestellt hatten, und demnach die Ver- 
handlung des definitiven Friedens beginnen konnte. Nachdem 
sich Preußen dazu von der Interimscommission eine Voll- 
macht für ganz Deutschland hatte geben lassen, wurde sie 
wieder in Berlin preußischer Seits von Herrn von Usedom, 
dänischer Seits von den Herren von Reedtz, von Pechlin und 
von Scheel, unter Vermittlung des englischen Gesandten Lord 
Westmoreland und stetem Beirath des russischen Gesandten,
	        
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