1849 Friedenspräliminarien. 379
und einem englischen Mitgliede als Obmann übertragen würde.
Ebenso verzichtete es auf die militärische Besetzung des Herzog-
thums; nur auf den Inseln Alsen und Arrö sollten dänische
Truppen bleiben, Nordschleswig bis zu einer Linie Flensburg-
Tondern schwedische, der Süden des Landes preußische
Garnisonen erhalten. Auch den Anspruch auf eine Mit-
wirkung bei der Regulierung der holsteiner Verwaltung ließ
Dänemark fallen; hier blieb es bei der Regierung der Reichs-
statthalterschaft.
Auf diese Bestimmungen wurden am 10. Juli 1849
Friedenspräliminarien und Waffenstillstand gezeichnet. Bunsen,
sonst ein eifriger Vertheidiger der Herzogthümer, urtheilte
doch auch, es sei das Beste, was unter den gegebenen Um-
ständen erreichbar gewesen. Sonst war in Deutschland der
Eindruck ein völlig niederschlagender. Die Statthalterschaft
protestirte gegen die Absonderung Schleswigs, welche der
Ehre Deutschlands in das Gesicht schlage. Nur fünf deutsche
Regierungen ließen sich zur Ratification bewegen, mehrere
andere legten feierliche Verwahrung ein. Die deutsche Presse
erging sich in allen Tönen des Schmerzes und des Zornes.
Es dauerte bis zum Januar 1850, ehe sich in Kopen-
hagen und in Berlin die Ansichten über die künftige Ver-
fassung Schleswigs festgestellt hatten, und demnach die Ver-
handlung des definitiven Friedens beginnen konnte. Nachdem
sich Preußen dazu von der Interimscommission eine Voll-
macht für ganz Deutschland hatte geben lassen, wurde sie
wieder in Berlin preußischer Seits von Herrn von Usedom,
dänischer Seits von den Herren von Reedtz, von Pechlin und
von Scheel, unter Vermittlung des englischen Gesandten Lord
Westmoreland und stetem Beirath des russischen Gesandten,