Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1850 Weitere Berathung des dänischen Friedens. 391 
erwähnt werden. Dann aber, wenn die holsteiner Rebellen 
in ihrer Widersetzlichkeit beharren, müßte es auch hier den 
königlichen Truppen freistehen, die Ordnung mit Waffen- 
gewalt wieder herzustellen, und sollte Dänemarks Kraft dazu 
nicht ausreichen, so würde Rußland Hülfe leisten. Als hie- 
gegen Usedom Verwahrung einlegte, daß der deutsche Bund 
die Betretung eines Bundeslandes durch fremde Truppen 
nicht gestatten könne. so war die einfache Antwort, dann habe 
der Bund auch die Pflicht, mit eigenen Mitteln auf seinem 
Gebiete dem Gesetze Geltung zu verschaffen. Dann würde 
auch der König-Herzog bereit sein, geeignete Vorschläge für 
die Pacification der Herzogthümer dem Bunde vorzulegen. 
Es war eine grausame Alternative, welche hier der 
preußischen Regierung gestellt wurde: entweder die Über- 
schwemmung der Herzogthümer durch eine russische Armee, 
oder nach zweijährigem Kampfe für dieselben ihre Zurück- 
zwingung unter das dänische Joch durch eine deutsche Bundes- 
execution. Die preußischen Minister meinten, in der russischen 
Intervention das größere Übel erkennen zu müssen, da bei 
einem Einschreiten des Bundes neben der Herstellung der 
königlichen Autorität auch die Möglichkeit gegeben sei, die alten 
Rechte der Herzogthümer zu wahren. Alles, was man sonst 
aus Europa erfuhr, führte zu demselben Schlusse. 
Während Kaiser Franz Joseph dem Könige in einer Denk- 
schrift vom 20. Juni zwar seinen Abscheu gegen einen Bruder- 
krieg mit Preußen verkündete, dann aber bemerkte, daß in 
gewissen Lagen die Wucht der Dinge stärker sein könnte, als 
die Wünsche der Menschen — während Rochow aus Peters- 
burg berichtete, daß bei einem solchen deutschen Kriege Ruß- 
land sonst vielleicht neutral bliebe, aber ganz gewiß für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.