1850 Weitere Berathung des dänischen Friedens. 391
erwähnt werden. Dann aber, wenn die holsteiner Rebellen
in ihrer Widersetzlichkeit beharren, müßte es auch hier den
königlichen Truppen freistehen, die Ordnung mit Waffen-
gewalt wieder herzustellen, und sollte Dänemarks Kraft dazu
nicht ausreichen, so würde Rußland Hülfe leisten. Als hie-
gegen Usedom Verwahrung einlegte, daß der deutsche Bund
die Betretung eines Bundeslandes durch fremde Truppen
nicht gestatten könne. so war die einfache Antwort, dann habe
der Bund auch die Pflicht, mit eigenen Mitteln auf seinem
Gebiete dem Gesetze Geltung zu verschaffen. Dann würde
auch der König-Herzog bereit sein, geeignete Vorschläge für
die Pacification der Herzogthümer dem Bunde vorzulegen.
Es war eine grausame Alternative, welche hier der
preußischen Regierung gestellt wurde: entweder die Über-
schwemmung der Herzogthümer durch eine russische Armee,
oder nach zweijährigem Kampfe für dieselben ihre Zurück-
zwingung unter das dänische Joch durch eine deutsche Bundes-
execution. Die preußischen Minister meinten, in der russischen
Intervention das größere Übel erkennen zu müssen, da bei
einem Einschreiten des Bundes neben der Herstellung der
königlichen Autorität auch die Möglichkeit gegeben sei, die alten
Rechte der Herzogthümer zu wahren. Alles, was man sonst
aus Europa erfuhr, führte zu demselben Schlusse.
Während Kaiser Franz Joseph dem Könige in einer Denk-
schrift vom 20. Juni zwar seinen Abscheu gegen einen Bruder-
krieg mit Preußen verkündete, dann aber bemerkte, daß in
gewissen Lagen die Wucht der Dinge stärker sein könnte, als
die Wünsche der Menschen — während Rochow aus Peters-
burg berichtete, daß bei einem solchen deutschen Kriege Ruß-
land sonst vielleicht neutral bliebe, aber ganz gewiß für