Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

396 Russische Einwirkung. 1850 
Kriege gestrichen, und die specielle Bezugnahme auf den Bundes- 
beschluß von 1846 weggefallen. Der dritte Artikel lautete 
jetzt ganz einfach: die hohen contrahirenden Parteien be- 
halten sich alle Rechte vor, die ihnen vor dem Kriege 
zugestanden haben. Dann folgte ein neuer Artikel 4: nach 
dem Abschlusse dieses Vertrags kann der König-Herzog, 
entsprechend dem Bundesrechte, die Intervention des deutschen 
Bundes anrufen, um die Ausübung seiner gesetzlichen Autorität 
in Holstein herzustellen, indem er zu gleicher Zeit seine Ab- 
sichten über die Pacification des Landes mittheilt; sollte 
der Bund seine Intervention weigern, oder dieselbe unwirksam 
bleiben, so steht es dem Könige frei, seine militärischen Maaß- 
regeln auch auf Holstein auszudehnen. Ein besonderes 
Protokoll regelte dann die Räumung Schleswigs durch die 
preußischen und schwedischen Truppen. 
Auf einen geheimen Zusatzartikel komme ich weiter unten 
zurück. 
So gefährlich der Friede für Schleswig-Holsteins Rechte, 
so wenig rühmlich er für Preußen und Deutschland war: in 
Berlin schöpfte man Athem, als dieser Alp von der gepreßten 
Brust abgewälzt war. Erfrischtes Muthes schritt man ohne 
Zaudern zur Weiterführung der deutschen Politik: noch an 
demselben 2. Juli, an welchem der dänische Friede unter- 
zeichnet war, erging eine Depesche nach Wien, in welcher 
nach dem Mißlingen der letzten Verhandlung über das In- 
terim der Antrag gestellt wurde, alle deutschen Regierungen 
zu einer Berathung über die definitive Verfassung des künf- 
tigen Deutschland in freien Conferenzen aufzufordern; dabei 
wurde nochmals bemerkt, eine hiefür zu berufende Versammlung 
dürfe nicht die Formen und die Rechte des aufgehobenen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.