404 Die Krisis. 1850
der größern Staaten, und damit für die Unausführbarkeit.
der Verfassung verantwortlich gemacht werden. Radowitz
machte nun einen Versuch, zwischen Unausführbarkeit und
Aufhebung der Verfassung zu unterscheiden. Er hätte Grund
dazu gehabt, wenn die Verfassung jemals Rechtskraft erlangt
und dann eine Suspension erlitten hätte. Dies aber war
ja nicht der Fall: es gab also keine Verfassung, sondern nur
Verfassungsentwürfe, und wenn man einen Entwurf für un-
ausführbar erklärt, so ist er damit abgethan.
Radowitz's zweiter Grund bestand in der Behauptung,
daß Manteuffel die Auflösung der Union zwar in Rückjicht
der preußischen Interessen begehre, daß ihm aber, nachdem
Osterreich die Forderung so drohend gestellt, kein Mensch
dies glauben, vielmehr jedermann darin die Unterwerfung
Preußens unter Osterreichs Willen erblicken würde. Das
aber sei mit Preußens Ehre unverträglich. Ganz wohl.
Wenn nur nicht die Gefahr vorgelegen hätte, bei der Fort-
setzung des Streits und fernerem Sinken der Union Preußens
Ehre immer stärker zu verstricken, und endlich bei der Alter-
native anzulangen, entweder für ein nichtiges Streitobjekt um
der Ehre willen auf Leben und Tod zu kämpfen, oder wegen
Nichtigkeit des Objects einen nachgiebigen und wenig ehren-
vollen Frieden zu schließen.
Noch ehe der Juli zu Ende ging, schien man dicht vor
dieser traurigen Wahl zu stehen.
Der König, der sich ebenso schwer von dem Gedanken
der Reichsvorstandschaft, wie von der Verbindung mit Öster-
reich trennte, hielt sich einstweilen an jene Unterscheidung der
Unausführbarkeit und der Aufhebung der Verfassung. Freilich
sei sie, sagte er seinen Ministern am 26., bei der Meinungs-