Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

404 Die Krisis. 1850 
der größern Staaten, und damit für die Unausführbarkeit. 
der Verfassung verantwortlich gemacht werden. Radowitz 
machte nun einen Versuch, zwischen Unausführbarkeit und 
Aufhebung der Verfassung zu unterscheiden. Er hätte Grund 
dazu gehabt, wenn die Verfassung jemals Rechtskraft erlangt 
und dann eine Suspension erlitten hätte. Dies aber war 
ja nicht der Fall: es gab also keine Verfassung, sondern nur 
Verfassungsentwürfe, und wenn man einen Entwurf für un- 
ausführbar erklärt, so ist er damit abgethan. 
Radowitz's zweiter Grund bestand in der Behauptung, 
daß Manteuffel die Auflösung der Union zwar in Rückjicht 
der preußischen Interessen begehre, daß ihm aber, nachdem 
Osterreich die Forderung so drohend gestellt, kein Mensch 
dies glauben, vielmehr jedermann darin die Unterwerfung 
Preußens unter Osterreichs Willen erblicken würde. Das 
aber sei mit Preußens Ehre unverträglich. Ganz wohl. 
Wenn nur nicht die Gefahr vorgelegen hätte, bei der Fort- 
setzung des Streits und fernerem Sinken der Union Preußens 
Ehre immer stärker zu verstricken, und endlich bei der Alter- 
native anzulangen, entweder für ein nichtiges Streitobjekt um 
der Ehre willen auf Leben und Tod zu kämpfen, oder wegen 
Nichtigkeit des Objects einen nachgiebigen und wenig ehren- 
vollen Frieden zu schließen. 
Noch ehe der Juli zu Ende ging, schien man dicht vor 
dieser traurigen Wahl zu stehen. 
Der König, der sich ebenso schwer von dem Gedanken 
der Reichsvorstandschaft, wie von der Verbindung mit Öster- 
reich trennte, hielt sich einstweilen an jene Unterscheidung der 
Unausführbarkeit und der Aufhebung der Verfassung. Freilich 
sei sie, sagte er seinen Ministern am 26., bei der Meinungs-
	        
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