1850 Herstellung des österreichisch-russischen Einvernehmens. 413
entscheidenden Grundsatz, die unauflösliche Integrität des
dänischen Gesammtstaats, feststellen sollte. Nach Befehl des
Königs lehnte Bunsen den Beitritt ganz entschieden ab.
Osterreich folgte Anstands halber diesem Beispiel, gab aber
gleich dafür als Grund an, daß das Protokoll die Rechte
des deutschen Bundes auf Holstein nicht ausdrücklich wahre,
und als diesem Bedenken in London auf der Stelle ab-
geholfen wurde, konnte Schwarzenberg in Ischl die russischen
Diplomaten mit der Kunde empfangen, daß Osterreich am
23. August das Protokoll unterzeichnet habe. Sodann legte
er dar, wie vom 1. September ab der engere Rath in Frank-
furt befähigt und bereit sein würde, nicht bloß den dänischen
Frieden zu ratificiren, sondern auch ohne Zögern Holstein zu
pacificiren, d. h. dem dänischen Könige durch Bundesexecution
zu unterwerfen. Auch hiemit überbot er Preußen bei Weitem,
da dieses der Ansicht war, vor jeder solchen Maaßregel müsse
man nach Artikel 4 des Friedens erst die Erklärung des
Dänenkönigs über die von ihm beabsichtigte Gestalt des
schleswig-holsteinischen Verfassungsrechts erhalten und geprüft
haben. Die Russen erklärten sich mit Schwarzenberg's Ver-
fahren auf das Höchste zufrieden, und als inmitten dieser
Gespräche die preußische Erklärung ankam, daß man die vier
Punkte als geeignete Grundlage eines Einvernehmens an-
erkenne, fand dies Nesselrode zwar sehr erfreulich, erhob aber
auch keine Einwendung, als Schwarzenberg erläuterte, es
seien dies alte Vorschläge, die auf die jetzigen Verhältnisse
nicht mehr paßten. Genug, auf Kosten Holsteins, auf Kosten
Deutschlands war das Einverständniß der beiden Kaiserhöfe
gegen Preußen wieder hergestellt. Am 2. September ver-
wandelte sich dann das Bundesplenum, einstweilen aus