1850 Hassenpflug. 47
Dienste gewogen, und gab ihm gleich 1840 eine Anstellung
als Obertribunalsrath in Berlin. Dort knüpfte Hassenpflug
enge freundschaftliche Beziehungen mit den Männern der
spätern Kreuzzeitungspartei, den Brüdern von Gerlach, dem
Minister Uhden, dem Präsidenten Götze an, und bewahrte
dieselben, als er 1846 das hohe Amt des Oberappellations-
gerichtspräsidenten in Greifswald erhielt. An ihn wandte
sich jetzt der Kurfürst mit dem Antrage, als sein Minister-
präsident ihn von den Banden der preußischen Union und
der kurhessischen Verfassung zu befreien. Hassenpflug lehnte
Anfangs ab, mußte aber im Winter auf 1850 erleben, daß
er wegen reglementswidriger Bescheinigung einer kleinen Aus-
gabe denuncirt, und durch einen Criminalproceß wegen Fäl-
schung seine amtliche Stellung in Preußen bedroht wurde.
Dies bestimmte ihn, auf einen wiederholten Antrag des Kur-
fürsten einzugehen. Er trat in Berlin zunächst mit dem
österreichischen und dem russischen Gesandten in Verbindung,
welche ihm für den Austritt Kurhessens aus der Union die
volle Unterstützung ihrer Regierungen zusagten: durch seine
feudalen Freunde, die dem Unionswerke ebenfalls von Herzen
feindselig waren, ließ er dem Könige vorstellen, er denke nach
Cassel zu gehen, um Kurhessen von dem demokratischen
Schmutze des Jahres 1818 zu reinigen, und den Kurfürsten
zu einem Proteste gegen die demokratische Unionsverfassung
vom 26. Mai zu veranlassen, beides Zwecke, mit denen, wie
wir wissen, die innersten Wünsche des Königs übereinstimmten.
Nun konnte allerdings, so lange jener Fälschungsproceß über
Hassenpflug schwebte, von Rechtswegen seine Entlassung aus
dem preußischen Staatsdienste nicht erfolgen. Indessen war
dem Könige jene Anklage als eine niederträchtige demokratische
r Sybel, Begründung des deutschen Reiches. I. 27