Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1850 Hassenpflug. 47 
Dienste gewogen, und gab ihm gleich 1840 eine Anstellung 
als Obertribunalsrath in Berlin. Dort knüpfte Hassenpflug 
enge freundschaftliche Beziehungen mit den Männern der 
spätern Kreuzzeitungspartei, den Brüdern von Gerlach, dem 
Minister Uhden, dem Präsidenten Götze an, und bewahrte 
dieselben, als er 1846 das hohe Amt des Oberappellations- 
gerichtspräsidenten in Greifswald erhielt. An ihn wandte 
sich jetzt der Kurfürst mit dem Antrage, als sein Minister- 
präsident ihn von den Banden der preußischen Union und 
der kurhessischen Verfassung zu befreien. Hassenpflug lehnte 
Anfangs ab, mußte aber im Winter auf 1850 erleben, daß 
er wegen reglementswidriger Bescheinigung einer kleinen Aus- 
gabe denuncirt, und durch einen Criminalproceß wegen Fäl- 
schung seine amtliche Stellung in Preußen bedroht wurde. 
Dies bestimmte ihn, auf einen wiederholten Antrag des Kur- 
fürsten einzugehen. Er trat in Berlin zunächst mit dem 
österreichischen und dem russischen Gesandten in Verbindung, 
welche ihm für den Austritt Kurhessens aus der Union die 
volle Unterstützung ihrer Regierungen zusagten: durch seine 
feudalen Freunde, die dem Unionswerke ebenfalls von Herzen 
feindselig waren, ließ er dem Könige vorstellen, er denke nach 
Cassel zu gehen, um Kurhessen von dem demokratischen 
Schmutze des Jahres 1818 zu reinigen, und den Kurfürsten 
zu einem Proteste gegen die demokratische Unionsverfassung 
vom 26. Mai zu veranlassen, beides Zwecke, mit denen, wie 
wir wissen, die innersten Wünsche des Königs übereinstimmten. 
Nun konnte allerdings, so lange jener Fälschungsproceß über 
Hassenpflug schwebte, von Rechtswegen seine Entlassung aus 
dem preußischen Staatsdienste nicht erfolgen. Indessen war 
dem Könige jene Anklage als eine niederträchtige demokratische 
r Sybel, Begründung des deutschen Reiches. I. 27
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.