Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

Opposition der Mittelstaaten. 43 
Preußens, je einer unter jener Bayerns, Württembergs, 
Hannovers. In jedem Kreise hätte der Kreisoberste den 
Heerbefehl und besetzte das höchtste Gericht. Den fünf Kreis- 
obersten würde sodann die Reichsregierung, unter dem Ehren- 
vorsitz Osterreichs und der Geschäftsleitung Preußens, über- 
tragen. Zugleich bildeten sie das Oberhaus für die Gesetz- 
gebung des Reiches; das Unterhaus bestände aus den übrigen 
Fürsten, den Mediatisirten und den provinzialständischen Ab- 
geordneten der Einzelstaaten. Für staatsrechtliche Streitig- 
keiten würde ein Bundesgericht eingesetzt. Dem Volke jedes 
Einzelstaats würde von Bundeswegen eine ständische Ver- 
fassung und zugleich ein Minimum ständischer Rechte, allen 
deutschen Bürgern aber Sicherheit von Person und Eigen- 
thum, Freizügigkeit und Preßfreiheit, Religionsfreiheit, Gleich- 
berechtigung der christlichen Confessionen und Schutz gegen 
Justizverweigerung gewährleistet. Die große Mehrzahl der 
kleinen Staaten stimmte diesen Vorschlägen eifrig zu. 
Wie man sieht, war hier ganz im Sinne des Befreiungs- 
kriegs starkes Reichsregiment und festes Freiheitsrecht begehrt. 
Wieder erschien in solchen Vorschlägen Preußens volles Ver- 
trauen zu der deutschen Gesinnung seiner Verbündeten, seine 
Hoffnung, die künftigen Bundesbehörden stets im patriotischen 
Sinne wirksam zu finden. Die beiden großen Minister sollten 
bald genug erfahren, daß sie bei jenem Vertrauen Personen 
und Dinge völlig verkehrt beurtheilt und sowohl Preußens 
Unabhängigkeit als die deutschen Gesammtinteressen durch die 
vorgeschlagenen Einrichtungen in tödtliche Gefahr gebracht hatten. 
Die Schwierigkeiten zeigten sich gleich am ersten Tag. 
Die Magnaten des Rheinbundes, Bayern, Württemberg, 
Baden, wollten zuerst in den deutschen Bund gar nicht ein-
	        
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